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12.4.2007: Ohrfeige für Hörgerätehersteller - Phonak AG darf deutschen Konkurrenten nicht übernehmen
Der Schweizer Hörgerätehersteller Phonak darf sich vorerst nicht mit seinem deutschen Branchenkonkurrenten ReSound zusammenschließen. Laut dem börsennotierten Unternehmen hieß es in einer Entscheidung des Bundeskartellamtes, bei einer Übernahme drohe eine beherrschende Position im deutschen Hörgerätemarkt. Die von Phonak für diesen Fall eingereichten Vorschläge für Gegenmaßnahmen seien von den Wettbewerbshütern als unzureichend abgelehnt worden.
Gegen die Entscheidung, die dem Unternehmen bereits zugestellt wurde, will Phonak den Angaben zufolge Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf einreichen. Die Behörde habe die Vorschläge zurückgewiesen, ohne sie zuvor einem Markttest zu unterziehen, berichtet das Schweizer Unternehmen. Daher dränge Phonak jetzt auf eine schnelle und endgültige Klärung des Streites möglichst noch bis Mitte dieses Jahres. Durch die Nichtgenehmigung des Zusammenschlusses könne die gewünschte Akquistion frühestens in der zweiten Hälfte dieses Jahres bewerkstelligt werden, heißt es weiter.
Phonak Holding AG: ISIN CH0012549785 / WKN 893484
Bild: Produktlinie "Savia" von Phonak / Quelle: Unternehmen
Gegen die Entscheidung, die dem Unternehmen bereits zugestellt wurde, will Phonak den Angaben zufolge Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf einreichen. Die Behörde habe die Vorschläge zurückgewiesen, ohne sie zuvor einem Markttest zu unterziehen, berichtet das Schweizer Unternehmen. Daher dränge Phonak jetzt auf eine schnelle und endgültige Klärung des Streites möglichst noch bis Mitte dieses Jahres. Durch die Nichtgenehmigung des Zusammenschlusses könne die gewünschte Akquistion frühestens in der zweiten Hälfte dieses Jahres bewerkstelligt werden, heißt es weiter.
Phonak Holding AG: ISIN CH0012549785 / WKN 893484
Bild: Produktlinie "Savia" von Phonak / Quelle: Unternehmen