BYD hat mit seinem Aktiensplit für Unmut bei Anlegerinnen und Anlegern gesorgt. / Foto: BYD

  Nachhaltige Aktien

BYD: Unregelmäßigkeiten bei Besteuerung des Aktiensplits

Im Juni 2025 führte der chinesische Elektroautobauer BYD einen Aktiensplit durch. Danach erhielten Aktionäre teils viel zu hohe Steuerforderungen.

Wegen technischer Fehler eines Datenlieferanten zogen zahlreiche Banken nach dem Aktiensplit Steuern ein, die gar nicht gezahlt werden mussten. Das berichtet das „Handelsblatt“. Aktionäre hatten für jeweils zehn alte Aktien zwölf zusätzliche neue Papiere von BYD erhalten, deren Zuteilung steuerfrei ist. Zudem bekamen die Anlegerinnen und Anleger für je zehn alte Aktien noch acht Bonusaktien, die dividendenartigen Charakter haben und für die deshalb Quellensteuer anfiel.

Einspruch einlegen, Verluste angeben

Laut „Handelsblatt“ zogen diverse Banken fälschlicherweise für beide Aktien-Tranchen Steuern ein. Ein von der Wirtschaftszeitung befragter Kapitalmarktexperte der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) rät Aktionären, gegen fehlerhafte Steuerbescheinigungen Einspruch bei der Depotbank einzulegen. Einige Banken haben zu viel gezahlte Steuern offenbar mittlerweile bereits von sich aus zurücküberwiesen, nachdem der Datenlieferant seine Angaben zu dem Aktiensplit korrigiert hat.

Da bei Aktiensplits für gewöhnlich überhaupt keine Steuern anfallen, empfiehlt eine vom „Handelsblatt“ hinzugezogene Steuerberaterin zudem, etwaige Verluste aus den Steuerzahlungen in der Anlage KAP der Steuererklärung unter „berichtigte Erträge“ anzugeben und dem Finanzamt in einem Begleittext den Sachverhalt zu erläutern. Ob diese Angaben als steuermindernd anerkannt werden, sei unklar, gegen eine Ablehnung könne jedoch Einspruch eingelegt und geklagt werden.

Lesen Sie auch das ECOreporter-Dossier zu Elektroauto-Aktien.

Wie die Redaktion die BYD-Aktie aktuell einschätzt, erfahren Sie hier.

BYD Company Limited: ISIN CNE100000296 / WKN A0M4W9

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