Das ECOreporter-Nachhaltigkeitssiegel - kein Siegel für alle. / Foto: Fotolia

  ECOreporter-Siegel

Das ECOreporter-Siegel im Überblick

Das ECOreporter-Siegel für Nachhaltige Geldanlagen wird nur in drei Kategorien vergeben: für Banken, Finanzprodukte und Institutionelle Anleger.

Abstufungen wie "Gold", "Silber" etc. gibt es nicht. Nachhaltige Banken und Institutionelle Anleger erhalten zusätzlich zum Siegel ein Testat. Das Testat kann beispielsweise im Geschäftsbericht abgedruckt werden.

Während das Siegel plakativ und "auf einen Blick" die Qualität eines Anbieters zeigt, geht das Testat in die Tiefe. Der Text in dem Testat zeigt Ergebnisse und Entwicklungen, geht auf Strukturen, Prozesse und Kriterien ein. Hier eine beispielhafte Medienreaktion auf das Siegel.

Kein Siegel für alle

Einzelne nachhaltige Finanzprodukte können das Siegel erhalten, nicht jedoch die Anbieter als solche (es sei denn, der Anbieter ist eine Bank, dafür gibt es die Siegel-Kategorie Bank). Nicht mit einem Siegel ausgezeichnet werden also Emissionshäuser, beispielsweise Genussrechteanbieter oder Anbieter geschlossener Fonds.

Das Siegel erhalten nur diejenigen nachhaltigen Finanzprodukte, die von im Kerngeschäft nachhaltigen Anbietern stammen oder –  bei Fonds –  von Anbietern, die im Branchenvergleich überdurchschnittlich nachhaltig sind. Ein einzelnes nachhaltiges Finanzprodukt, eine grüne Insel in einer ansonsten konventionellen Produktfamilie – das ist hier nicht siegelwürdig.

Allgemeine Kriterien für die Siegel-Vergabe

Das ECOreporter-Siegel wird nach strengen Kriterien vergeben. Sie dienen dazu, nur die ernsthaft nachhaltigen Anbieter und Produkte auszuzeichnen und damit deutlich aus der Masse des Marktes herauszuheben.

Vergleicht man das ECOreporter-Siegel mit Siegeln in der Lebensmittel-Branche, entspricht das ECOreporter-Siegel nicht dem staatlichen „Bio“-Siegel, sondern Siegeln mit wesentlich höheren Ansprüchen und sozial-ökologischen Standards (Beispiel "demeter"). Entsprechend exklusiv wird der Kreis derjenigen sein, die das ECOreporter-Siegel erhalten können.

Voraussetzung: Nachhaltiges Kerngeschäft

Die Besonderheit des ECOreporter-Siegels ist die Fokussierung auf das Kerngeschäft der Anbieter. Nur wer ganzheitlich Nachhaltigkeit im Kerngeschäft nachweist, kann ausgezeichnet werden. Was bedeutet nachhaltiges Kerngeschäft nun? Bei Banken sind Kredite, Eigenanlagen und Anlageprodukte das Kerngeschäft. Sie müssen nachhaltig sein.

Bei institutionellen Anlegern sind es die Investments. Für das Siegel in der Kategorie 3, "Nachhaltiges Finanzprodukt" gilt: Nicht nur das Finanzprodukt selbst muss nachhaltig sein, sondern der Anbieter muss auch insgesamt überwiegend nachhaltige Produkte anbieten und dazu als Unternehmen ein überzeugendes, ambitioniertes Nachhaltigkeitskonzept haben.

Umgekehrt heißt das: Selbst besondere Leistungen auf anderen Feldern gleichen es nicht aus, wenn das Kerngeschäft nicht nachhaltig ist. Beispielsweise kann eine Bank zwar eine klimaschonend gebaute Hauptverwaltung haben oder einzelne nachhaltige Anlageprodukte. Daraus ergibt sich aber noch kein nachhaltiges Kerngeschäft.


Welche Nachhaltigkeit?

Für das ECOreporter-Siegel ist bei der Prüfung das Profil der Nachhaltigkeit ausschlaggebend, das der Anbieter für sich definiert hat. Hier liegt einer der Hauptvorteile und zentralen Charakteristika des ECOreporter-Siegels: Es schert nicht alle verschiedenen Nachhaltigkeitsansätze über einen einzigen Kamm.

Stattdessen erfasst ECOreporter in der Prüfungsphase das Nachhaltigkeitsversprechen des Anbieters und untersucht, ob es eingehalten wird.

Eine Vielfalt an nachhaltigen Konzepten zuzulassen, bedeutet jedoch nicht, Willkür zu erlauben. Deshalb hat ECOreporter Mindeststandards für die Nachhaltigkeit des Kerngeschäfts definiert. Diese Ausschlusskriterien sind (in Klammern die Toleranzgrenzen):

  • Bau und Betrieb Atomenergie (5 Prozent)
  • Waffen, Rüstung (Produktion und Handel, 5 Prozent)
  • Ausbeuterische Kinderarbeit nach ILO-Standard
  • Schwere Menschenrechtsverletzungen


Die mit dem Siegel Ausgezeichneten müssen zudem weitere, ihrer Wertorientierung entsprechende Ausschlusskriterien definiert haben. Die konkrete Ausgestaltung dieser Kriterien kann unterschiedlich sein.

Geprüft wird, ob das mit dem Siegel ausgezeichnete Unternehmen die Kriterien in der Ausgestaltung einhält, die es einzuhalten verspricht. Es müssen mindestens in folgenden Bereich Ausschlusskriterien definiert sein:

Bezüglich Investitionen in Aktien oder Anleihen von Unternehmen:

  • Kohle
  • Öl
  • Gentechnik
  • Tierversuche
  • Glücksspiele
  • Suchtmittel


Bezüglich Investitionen in Finanzinstrumente öffentlicher Institutionen bzw. Staaten:

  • Totalitäre Regime
  • Praktizierte Todesstrafe


Bezüglich Investitionen in andere Finanzinstrumente, zum Beispiel Terminkontrakte:

  • Nahrungsmittel-Rohstoffe und Lebensmittel


Ein Beispiel zur Erläuterung: Teilweise bieten nachhaltige Banken Finanzprodukte an, mittels derer sich Anlegerinnen und Anleger an der Produktion von Bio-Lebensmitteln beteiligen können, oder die Banken finanzieren diese Produktion.

Andere Banken wiederum bieten Finanzinstrumente an, die Spekulationen mit Nahrungsmitteln erlauben. Das Siegel kann nur erhalten, wer in diesem Bereich Ausschlusskriterien definiert hat und diese einhält.

Mit dem Siegel ausgezeichnete Institutionen müssen die Kriterien schriftlich definiert haben. In der Kategorie 3, nachhaltige Finanzprodukte, gilt: Hier wird das Produkt auf die Ausschlusskriterien hin untersucht. Diese Anbieter müssen nicht in allen Bereichen Kriterien schriftlich niedergelegt haben (beispielsweise wird für einen Bio-Landwirtschaftsfonds in Deutschland nicht vorausgesetzt, dass schriftlich das Kriterium fixiert wird: "keine Investition in Länder, in denen die Todesstrafe praktiziert wird").

Hinweis zum Prüfverfahren:

Bisher wird im Bereich nachhaltiger Geldanlagen meist geprüft, ob ein Anbieter Kriterien für Investments definiert hat. Allein das Vorhandensein von nachhaltigen Kriterien genügt jedoch nicht: Beim ECOreporter-Nachhaltigkeitssiegel wird geprüft, ob die Kriterien eingehalten werden.

Daher ist das Prüfverfahren für dieses Siegel dreistufig:

  1. Hat ein Anbieter die oben genannten Nachhaltigkeitskriterien für sich definiert?
  2. Wenn das der Fall ist: Erfassung sämtlicher weiterer Kriterien und Vorgaben, die der Anbieter für sich definiert hat, in seiner eigenen Formulierung
  3. Untersuchung anhand von Unterlagen und Interviews, auch vor Ort beim Anbieter, ob diese Vorgaben in das operative Geschäft eingebaut sind und eingehalten werden


Verflechtungen

Die mit dem Siegel ausgezeichneten Banken dürfen keine Tochter- oder Schwesterunternehmen nicht-nachhaltiger Unternehmen sein. Hiermit soll verhindert werden, dass nicht-nachhaltige Banken im Sinne der hier geltenden Definitionen kleinere selbstständige Banken betreiben, die ausgezeichnet werden (Verhinderung "Feigenblätter").

Dieses Prinzip gilt auch für die Kategorie 3, nachhaltiges Finanzprodukt: Sein Anbieter darf kein Tochter- oder Schwesterunternehmen eines nicht-nachhaltigen Unternehmens sein.

Nachhaltigkeitsleitlinien

Mit dem Siegel ausgezeichnete Institutionen und Anbieter müssen auf der Geschäftsleitungsebene nachvollziehbar festgelegt haben, dass sie sich zur Nachhaltigkeit verpflichten.

Sonderkriterien für die einzelnen Siegelkategorien

In den jeweiligen Kategorien des Siegels gelten Sonderkriterien. Sie müssen zusätzlich zu den allgemeinen Kriterien erfüllt sein. Näheres erläutern auch die Texte zu den jeweiligen Kategorien.

Zurück zur Übersichtsseite zum Thema "Nachhaltigkeitssiegel"

Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x