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Deutsche Edelfisch im vorläufigen Insolvenzverfahren
Die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG aus Neustadt-Glewe in Mecklenburg-Vorpommern hat einen Insolvenzantrag gestellt.
Das Amtsgericht Schwerin eröffnete Mitte Oktober das vorläufige Insolvenzverfahren (Aktenzeichen 580 IN 683/24) und bestellte den Hamburger Rechtsanwalt Nicolas Rebel zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist es Gläubigern untersagt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen einzuleiten.
Die Deutsche Edelfisch hatte in den Jahren 2017 bis 2019 über Genussrechte Anlegergeld für den Bau einer Aquakultur-Fischzuchtanlage eingesammelt. ECOreporter analysierte das Angebot hier und kam zu dem Fazit: „Für Anleger können angesichts der hohen Risiken die Renditechancen des Genussrechte-Angebotes als zu gering gelten.“
In den Jahren 2020 und 2023 untersagte die deutsche Finanzaufsicht BaFin dem Unternehmen, Anleihen in Deutschland öffentlich anzubieten. Die Behörde bemängelte fehlende Wertpapierprospekte (ECOreporter berichtete unter anderem hier).