Nicht jedes nachhaltige Finanzprodukt ist für das Siegel geeignet. / Foto: Pixabay

  ECOreporter-Siegel

Das ECOreporter-Siegel für nachhaltige Fonds und ETFs

Das ECOreporter-Siegel wird auch für nachhaltige Fonds und ETFs vergeben.

Neben den allgemeinen ECOreporter-Siegelkriterien gelten in dieser Kategorie weitere, besondere Voraussetzungen und Prüfverfahren. So ist die Basis der Siegelprüfung in dieser Kategorie in der Regel die Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen von zwei journalistischen Testformen von ECOreporter. Sie heißen "ECOfondstest" bzw. „ETF-Test“. Mit diesen speziellen journalistischen Artikelkategorien untersucht ECOreporter seit vielen Jahren Finanzprodukte. Bei beiden Artikelarten geht es nicht nur um Nachhaltigkeit, sondern auch um finanzielle Kriterien wie Risiken und Liquidität. Die finanziellen Teile der Tests haben keinen Bezug zum ECOreporter-Siegel, das nur für die Nachhaltigkeit vergeben wird.

Im Nachhaltigkeitsbereich prüft die ECOreporter-Redaktion:

  1. Investmentauswahlprinzip
    Nach welchen Kriterien, nach welchem Schema kaufen bzw. tätigen Fonds oder ETFs die Aktien, Anleihen oder andere Investments? Gibt es beispielsweise Negativkriterien, Positivkriterien, gibt es dafür Toleranzgrenzen, wird das Best-in-Class-Prinzip angewendet, wie viel Prozent einer Branche gelten als „best“, wie schlüssig und streng sind die Kriterien und Auswahlprinzipien?

  2. Nachhaltige Wirkung des Finanzproduktes
    Das Geld, das in dem Finanzprodukt angelegt ist, muss eine nachhaltige Wirkung entfalten. Generell vorausgesetzt ist eine direkte nachhaltige Wirkung. Ein Beispiel: Geld, das während einer Neuemission in Aktien oder Anleihen eines nachhaltigen Unternehmens investiert wird, kommt im Idealfall größtenteils dem Unternehmen zugute. (Während nach der Emissionsfrist das Geld im Handel zwischen den Aktienverkäuferinnen und -käufern fließt.)
    Auch eine indirekte Wirkung kann aber genügen. Das kann etwa bei einem Aktienfonds der Fall sein, wenn er die Öffentlichkeit darüber informiert, warum er ein Unternehmen nicht mehr als nachhaltig ansieht und die Aktien verkauft. Indirekte Wirkung kann bei Fonds auch durch die Wahrnehmung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen und durch Dialoge mit investierten Unternehmen zu nachhaltigen Themen (Engagement) entstehen.

  3. Nachhaltigkeitsmanagement des Fonds oder ETFs
    Hier wird beispielsweise ermittelt, welche Gremien der Fonds oder der ETF für den Nachhaltigkeitsbereich bestimmt haben und welche Aufgaben und Rechte die Gremien haben. Es geht um Verantwortlichkeiten, um Dokumentationen, um Fristen (etwa für den Verkauf von Aktien, die nicht mehr den fondseigenen Kriterien genügen). Auswahlprinzipien für Fonds und ETFs müssen mittels Research umgesetzt werden. Wie wird das realisiert und kontrolliert – auch das ist ein Prüfpunkt, den die Redaktion beachtet und bewertet.

  4. Transparenz
    Nachhaltige Finanzprodukte sollten besonders transparent sein. Ist etwa das Portfolio eines Fonds komplett sichtbar? Nur in Halbjahres- und Jahresberichten, inmitten von hunderten Seiten über verschiedenste Fonds eines Anbieters? Oder ist es auf der Internetseite des Anbieters tagesaktuell zu sehen, womöglich mit Kommentaren zu nachhaltigen Entwicklungen bei Investments des Fonds? Bei der Transparenz gibt es große Unterschiede, daher prüft die Redaktion auch hier streng.

  5. Erfahrung
    Der Anbieter bzw. der Initiator des Anlageproduktes muss mindestens vier Jahre bestehen. 

  6. Keine grünen Produktinseln
    Das Finanzprodukt darf nicht das einzige grüne, nachhaltige oder ethische Finanzprodukt des Anbieters sein, wenn er ansonsten eine Vielzahl konventioneller Finanzprodukte anbietet.

  7. Zeitraum und wiederholte Prüfung
    Die ECOreporter-Redaktion vergibt das ECOreporter-Siegel für Fonds und ETFs jeweils für ein Kalenderjahr. Das Kalenderjahr ist in der Siegelgrafik benannt. Vor jeder Vergabe führt die Redaktion den kompletten Siegelprüfungsprozess durch. Da die ECOreporter-Redaktion kontinuierlich den Markt der nachhaltigen Geldanlage beobachtet, werden unterjährig auftretende Besonderheiten bei der Nachhaltigkeit von Fonds und ETFs, welche die Redaktion durch Recherche entdeckt, zur Kontaktaufnahme mit den Anbietern genutzt. Bei Verstößen gegen die Siegelkriterien, deren Beseitigung nicht oder nicht in angemessener Frist in Aussicht gestellt wird, kann die Gestattung der Siegelnutzung entzogen werden. 

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