Nicht jedes nachhaltige Finanzprodukt ist für das Siegel geeignet. / Foto: Pixabay

  ECOreporter-Siegel

ECOreporter-Siegel Nachhaltiges Finanzprodukt

Dieses Siegel wird für nachhaltige Finanzprodukte vergeben. Wir zeigen, welche Produktarten besonders in Frage kommen.

Das sind die Anlageprodukte, die sich vor allem für ein Siegel eignen:

  • Geschlossene Fonds
  • Termin- und Spareinlagen
  • Anleihen
  • Genussrechte
  • Genossenschaftsanteile
  • Mikrofinanzfonds
  • Aktien (keine Vergabe für bereits gelistete Aktien, Vergabe nur innerhalb einer Neuemissionsfrist)
  • Offene Fonds (siehe aber einschränkende Sonderbedingungen)
  • Darlehen


Zur Erläuterung: Für die Produktanbieter kann gegebenenfalls parallel ein Siegel der Kategorie 1 (nachhaltige Banken) in Frage kommen. Kommen mehrere Geldanlageprodukte eines Anbieters für das Siegel in Frage, wird die Prüfung für jedes einzelne Produkt durchgeführt.


Die Sonderkriterien:

1. Erfahrung und Leistung

Der Anbieter bzw. der Initiator des Anlageproduktes muss mindestens vier Jahre bestehen. Für die in den letzten vier Jahren von ihm neu angebotenen Finanzprodukte muss ggf. eine Leistungsbilanz vorliegen.


2. Nachhaltigkeit des Produktanbieters

Nicht nur das Finanzprodukt muss für dieses Siegel nachhaltig sein, sondern auch sein Anbieter bzw. Initiator: Dieser muss auch insgesamt überwiegend nachhaltige Produkte anbieten und dazu als Unternehmen ein überzeugendes, ambitioniertes Nachhaltigkeitskonzept haben.


3. Nachhaltige Wirkung des Finanzproduktes

Das Geld, das in dem Finanzprodukt angelegt ist, muss eine nachhaltige Wirkung entfalten. Generell vorausgesetzt ist eine direkte nachhaltige Wirkung. Beispiel: Geld, das in einen geschlossenen Fonds fließt, der in ein nachgewiesen ökologisches Wasserkraftwerk an einem Fluss investiert, bewirkt direkt eine klimaschonende Stromproduktion.

Weiteres Beispiel: Geld, das während einer Neuemission in Aktien oder Anleihen eines nachhaltigen Unternehmens investiert wird, kommt im Idealfall größtenteils dem Unternehmen zugute. (Während nach der Emissionsfrist das Geld im Handel zwischen den Anlegerinnen und Anlegern fließt, womit eine nachhaltige Wirkung kaum nachweisbar ist, sodass eine Siegelvergabe nach der Emissionsfrist in der Regel ausscheidet.)

Ausnahmsweise kann eine indirekte Wirkung genügen. Diese kann beispielsweise eintreten, wenn die Anbieter eines Finanzprodukts die Öffentlichkeit über Nachhaltigkeit/Nicht-Nachhaltigkeit informieren.

Das kann etwa bei einem offenen Aktienfonds der Fall sein, wenn der Fonds kontinuierlich und engagiert die Öffentlichkeit darüber informiert, warum er ein Unternehmen nicht mehr als nachhaltig ansieht und die Aktien verkauft.

ECOanlagecheck als Basisprüfung

Die Basis der Siegelprüfung in dieser Kategorie ist der "ECOanlagecheck" bzw. der "ECOfondstest". Mit diesen Analyseformen untersucht ECOreporter seit vielen Jahren nachhaltige Finanzprodukte. Hier geht es neben der Nachhaltigkeit auch um Risiken und Liquidität, also um finanzielle Faktoren des Finanzproduktes. Der ECOanlagecheck wird in der Regel vor oder während der Emissionsfrist eines Finanzproduktes erstellt, der ECOfondstest nach Vertriebsstart eines Fonds.


Hinweis zur Produktart offene Fonds:

Auch Aktien-, Renten-, Mischfonds, ETFs und weitere Arten offener Fonds müssen die oben genannten Kriterien erfüllen. Hier ergeben sich einschränkende Sonderbedingungen, die im Folgenden kurz erläutert werden. Zum einen gilt die Kapitalanlagegesellschaft, die das Geld der Anleger als Sondervermögen bündelt, hier in diesem Sinn nicht als "Anbieter".

Als Anbieter wird hier vielmehr die Gesellschaft verstanden, die geistig und rechtlich hinter der Kapitalanlagegesellschaft steht, im nicht-juristischen Sinn der "Initiator" des Fonds. Dieser muss im Branchenvergleich überdurchschnittlich nachhaltig sein.

Beispiel zur Erläuterung: Ein Fondsanbieter, der überwiegend nachhaltige Fonds anbietet und auch bei seinen übrigen Produkten nachhaltige Mindeststandards einhält, kann hier in Frage kommen.

Gegenbeispiel: Ein nachhaltiger Fonds kann dann nicht für das Siegel in Frage kommen, wenn sein Initiator für sein Gesamtgeschäft kein ambitioniertes Nachhaltigkeitskonzept hat.

Weitere Einschränkungen ergeben sich für die Produktart offene Fonds beispielsweise auch dadurch, dass für das Siegel eine nachhaltige Wirkung des Finanzproduktes vorausgesetzt ist.

Beispiel: Hier kommt bei offenen Fonds zwar ausnahmsweise eine meist nur indirekte Wirkung in Frage. Etwa, wenn der Anbieter die Öffentlichkeit über Nachhaltigkeit/Nicht-Nachhaltigkeit seiner (gehaltenen oder veräußerten) Investments kontinuierlich und engagiert informiert.

Solches "Engagement" ist innerhalb der Siegelprüfung nachzuweisen, durch Protokolle, Korrespondenzen, belegtes Abstimmungsverhalten u.ä. Das entsprechende - kontinuierliche - Verhalten muss in der Struktur des Anbieters durch Festlegung von Organisation und Zuständigkeiten widergespiegelt sein.

Beispiel: Einzelne Fälle von Informationen für die Öffentlichkeit, von Abstimmungsverhalten oder von Dialogen mit Personen bei den Zielinvestments genügen hier nicht für eine Anerkennung als "nachhaltige Wirkung".

Zudem ist wichtig, dass laut den allgemeinen Kriterien die mit dem Siegel Ausgezeichneten kein Tochter- oder Schwesterunternehmen nicht-nachhaltiger Unternehmen sein dürfen.

Hiermit soll verhindert werden, dass nicht-nachhaltige Unternehmen im Sinne der hier geltenden Definitionen kleinere selbstständige Finanzdienstleistungseinheiten betreiben, die ausgezeichnet werden (Verhinderung "Feigenblätter").

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