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Green City bittet um Abstimmungen zu Kraftwerkspark-Anleihen
Der Münchner Green City-Konzern ist seit 2022 zahlungsunfähig. Jetzt sollen Gläubiger der Anleihen Kraftwerkspark II & III den gemeinsamen Gläubigervertreter dazu ermächtigen, Insolvenzplänen zuzustimmen. Diese sehen unter anderem eine deutliche Verlängerung der Anleihelaufzeiten vor.
Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG bitten die Gläubiger ihrer Anleihen, in Abstimmungen ohne Versammlung den im Mai 2022 gewählten Gläubigervertreter Dentons GmbH anzuweisen, Insolvenzplänen zuzustimmen.
Green City und der vorläufige Insolvenzverwalter möchten die Windparks der Kraftwerkspark-Unternehmen im Rahmen einer Insolvenzplansanierung weiter betreiben. Dies soll laut Green City und Dentons auf lange Sicht finanziell lukrativer sein, als die Anlagen zu verkaufen. Um den Betrieb fortführen zu können, müssen Green City zufolge allerdings die Bedingungen der Anleihen geändert werden. Die Insolvenzpläne sieht eine Verlängerung der Laufzeiten bis 2045 vor, zudem die Vereinbarung eines qualifizierten Nachrangs und den Aufschub von Zinszahlungen. Ausschüttungen an die Gläubiger sollen dann spätestens ab dem Jahr 2032 erfolgen.
Die Stimmabgabe der virtuellen Versammlungen erfolgt vom 10. bis 30. Oktober über den Münchner Notar Stefan Schrenick. Weitere Informationen finden Gläubiger auf der Green City-Website gc-ag.org. Am 27. September um 17:30 Uhr bietet Green City eine Zoom-Videokonferenz an, bei der die Dentons GmbH über die Abstimmungen informieren will.
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03.06.22
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