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Hafermilch-Aktie: Oatly darf nicht mit „Milch“ werben
Der Hafermilchhersteller Oatly hat einen langwierigen Rechtsstreit verloren. Zudem schreibt das schwedische Unternehmen weiterhin rote Zahlen.
Der UK Supreme Court, das oberste Gericht Großbritanniens, hat in letzter Instanz entschieden, dass Oatly seine Hafergetränke nicht mit dem Slogan „post-milk generation“ bewerben darf. Der Begriff sei irreführend, weil aus ihm nicht klar hervorgehe, ob die Produkte des Unternehmens keine oder nur wenig Kuhmilch enthalten, heißt es in dem Urteil.
Kokosmilch ja, Hafermilch nein
Der Molkereidachverband Dairy UK hatte bereits 2021 gegen Oatlys Verwendung von „post-milk generation“ im Marketing geklagt. Nach Auffassung von Dairy UK kann Milch nur tierischen Ursprungs sein. Dass trotzdem Produkte mit Bezeichnungen wie "Kokosmilch" verkauft werden dürfen, ignoriert der Verband in seiner Argumentation. Das Verfahren gegen Oatly ging in den letzten Jahren durch mehrere Instanzen.
„Das Urteil sorgt für unnötige Verwirrung und ungleiche Wettbewerbsbedingungen für pflanzliche Produkte, was ausschließlich den großen Molkereiunternehmen zugute kommt“, sagt Bryan Carroll, Geschäftsführer von Oatly für Großbritannien und Irland. „Es ist ein Versuch, den Wettbewerb zu unterdrücken, und liegt nicht im Interesse der britischen Öffentlichkeit.“ Auch in der EU dürfen Milchersatzgetränke mittlerweile nicht mehr als "Milch" beworben werden.
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