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Im Check: Wie riskant ist die 9-Prozent-Solaranleihe "ecoStart" von ecoligo?
Das Unternehmen ecoligo Project Finance One GmbH aus Berlin bietet mit "ecoStart" eine Anleihe an, die hauptsächlich Photovoltaikanlagen finanzieren soll. Dazu soll das Kapital innerhalb der ecoligo-Gruppe an Projektinhaber in Asien, Afrika und Amerika weitergeleitet werden. Der Zinssatz der Anleihe beträgt 9 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von drei Jahren. Die Anleihe kann ab 5.000 Euro gezeichnet werden.
Die ecoligo Project Finance One GmbH ist Emittentin und Anbieterin der nachrangigen Inhaber-Schuldverschreibungen (Anleihe). Sie wurde im Dezember 2023 gegründet und ist eine vollständige Tochtergesellschaft der ecoligo GmbH aus Berlin. Andere Gesellschaften der Gruppe der ecoligo GmbH haben bislang insgesamt über 100 Solarprojekte über Crowdinvestingangebote (Nachrangdarlehen) finanziert.
Überzeugt das Anleiheangebot?
Die ecoligo Project Finance ("die Emittentin") betreibt laut Wertpapier-Informationsblatt (WIB, Stand: 20. Juni 2024) kein operatives Geschäft. Das Kapital soll genutzt werden, um ecoligo-Konzerngesellschaften (Projektinhaber) bei erneuerbaren Energieprojekten und Energieeffizienzprojekten zu finanzieren.
Die Projekte umfassen laut WIB hauptsächlich den Bau und Betrieb von gewerblichen Aufdach-Photovoltaikanlagen sowie Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Hinzu kommt die Installation und der Austausch von energieeffizienteren Systemen, beispielsweise im Bereich Klimaanlagen, LED-Beleuchtung und solarer Warmwasseraufbereitung. Projekte dieser Art führt die ecoligo-Gruppe den Angaben nach seit 2018 durch.
Wie sind die Projekte in der ecoligo-Gruppe eingebunden? Was fällt an den Kündigungsregelungen der Anleihe auf? Welche Risiken bestehen für die Emittentin und ihre Anlegerinnen und Anleger? Ist der Zinssatz der Anleihe angemessen? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im Premium-Bereich.
Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.
Das Emissionsvolumen der Anleihe ecoStart beträgt 2 Millionen Euro. Davon sind nach Angaben von ecoligo bislang rund 560.000 Euro platziert (Stand: 18. Juli 2024). Die Emittentin wird das eingeworbene Kapital laut WIB an ecoligo-Projektinhaber in Vietnam, den Philippinen, West- und Ostafrika und Lateinamerika weiterleiten, mit dem Schwerpunkt in der Umsetzung in den entsprechenden Regionen (Vietnam, Philippinen, Ghana, Kenia, Uganda, Costa Rica, Panama und Chile). Die Projektinhaber beauftragen laut ecoligo die Generalunternehmen mit dem Bau und Betrieb der verschiedenen Anlagen und überwachen diese.
Die Projektinhaber sind laut WIB jeweils unter dem Recht des Landes, in dem das jeweilige Projekt durchgeführt wird, gegründet und gehören indirekt zu 100 Prozent der ecoligo GmbH. Einen Konzernabschluss hat die ecoligo GmbH im Unternehmensregister noch nicht veröffentlicht. In ihrem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 weist die ecoligo GmbH einen Jahresfehlbetrag von rund 2,4 Millionen Euro aus (2021: Jahresfehlbetrag von rund 1,2 Millionen Euro).
Kündigungsregelung zu Gunsten von ecoligo
Die Laufzeit der Anleihe beginnt am 31. Juli 2024 und endet am 31. Juli 2027. Die Schuldverschreibungen können durch Anlegerinnen und Anleger nicht ordentlich vorzeitig gekündigt werden. Die Emittentin ist dagegen erstmals bereits zum 31. August 2024 berechtigt, die Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. In diesem Fall hat die Emittentin gemäß den Anleihebedingungen keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Anlegerinnen und Anleger zu zahlen.
Sämtliche Ansprüche von Anlegerinnen und Anlegern aus den Schuldverschreibungen – insbesondere die Ansprüche auf Rückzahlung des Investitionsbetrages und auf Zahlung der Zinsen – können gegenüber der Emittentin nicht geltend gemacht werden, wenn dies für die Emittentin einen Insolvenzgrund herbeiführen würde (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre). Die Rückzahlungsforderungen treten laut WIB außerdem im Falle eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz der Emittentin im Rang gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin zurück.
Hohe Risiken
Zum Datum des WIB bestehen noch keine Verträge zwischen der Emittentin und den Projektinhabern. Die konkreten Projekte, für die die Emissionserlöse innerhalb der ecoligo Gruppe genutzt werden, stehen laut WIB noch nicht fest. Das Risiko dieses sogenannten Blind-Pool-Konzepts besteht nach Angaben der Emittentin darin, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die Emissionserlöse zur Verfügung stehen, möglicherweise keine attraktiven Projekte vorhanden sind. Das kann dazu führen, das Kapital in ein Projekt mit unter Umständen höherem Risikoprofil investiert wird, dass Investitionen erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen oder das gar nicht investiert werden kann.
Der wirtschaftliche Erfolg der Projektinhaber hängt laut WIB von mehreren Einflüssen ab. Das sind insbesondere die plangemäße Umsetzung der Projekte, deren Anschlussfinanzierung sowie die Entwicklung des Strompreises oder des Preises anderer Energieträger. Auch die Zahlungs- und Leistungsfähigkeit von Kunden und Lieferanten des jeweiligen Projektinhabers spielen eine wesentliche Rolle.
Politische Veränderungen, Zins- und Inflationsentwicklungen, Länder- und Wechselkursrisiken, Umweltrisiken, technologische Entwicklungen, Schutzrechte, Wettbewerber sowie Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen können nachteilige Auswirkungen auf die Projektinhaber haben. Die länderspezifischen Risiken wie regionale Unruhen oder politische Einflüsse bestehen laut WIB insbesondere für die Länder, in denen die Projekte verortet sind: Vietnam, Philippinen, West- und Ostafrika und Lateinamerika.
Die entsprechenden Projektinhaber werden ihren Verpflichtungen gegenüber der Emittentin laut WIB insbesondere dann voraussichtlich nicht nachkommen können, wenn ein geplantes Projekt oder andere Projekte des Projektinhabers nicht erfolgreich umgesetzt und refinanziert werden können. Für Anlegerinnen und Anleger besteht beispielsweise das Risiko, dass die Emittentin das eingeworbene Anleihekapital an Projektinhaber weiterleitet, die schlecht laufende Projekte und/oder Projekte ohne Anschlussfinanzierung in ihrem Bestands-Portfolio haben.
Es ist auch möglich, dass die mit dem Anleihekapital finanzierten Projekte wirtschaftlich zwar positiv verlaufen, der Projektinhaber aber trotzdem seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Anleiheemittentin nicht (vollständig) erfüllen kann. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn der Projektinhaber Rückflüsse aus mit dem Anleihekapital finanzierten Projekten benötigt, um Zahlungen an andere Unternehmen der ecoligo-Gruppe zu leisten, die Crowdinvestings angeboten haben, deren Laufzeit vor der Laufzeit der ecoStart-Anleihe endet.
Die Emittentin plant in Zukunft weitere Wertpapiere zu emittieren. Es besteht das Risiko, dass andere Projekte, welche die Emittentin in Zukunft finanziert, wirtschaftlich fehlschlagen und sich negativ auf das Gesamtportfolio der Emittentin auswirken. Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann laut WIB insbesondere dann der Fall sein, wenn die Emittentin oder die Projektinhaber geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben, als erwartet zu verzeichnen haben oder wenn sie eine eventuell erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Für Anlegerinnen und Anleger bestehen erhebliche Risiken, ihr eingesetztes Kapital zu verlieren.
Fazit
Da die Projektinhaber im Ausland sitzen und die ecoligo GmbH keinen Konzernabschluss veröffentlicht hat, ist die Transparenz der ecoligo-Gruppe und damit auch des Anleiheangebotes der ecoligo Project Finance One GmbH verringert. Hinzu kommen die Blindpool-Konzeption, die außereuropäischen Auslandsrisiken und die Nachrang-Strukturen, die das Risiko für die Anlegerinnen und Anleger erhöhen. Nach Einschätzung von ECOreporter ist der Zinssatz von 9 Prozent pro Jahr angesichts der Risiken zu niedrig.