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Kappung der deutschen Solarstromvergütung beschlossen
Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen wird wie erwartet bereits zur Jahresmitte gekappt. Nachdem das Bundeskabinett die dazu notwendige Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) Anfang Februar bestätigt hatte (wir
berichteten), hat nun der Bundestag die Gesetzesnovelle beschlossen. Abhängig vom Marktwachstum werden die Tarife für Photovoltaik-Dachanlagen damit zum 1. Juli um bis zu 15 Prozent gesenkt. Die Tarifkürzung für Freiflächenanlagen tritt zum 1. September in Kraft (einen ausführlichen Beitrag zum Inhalt der EEG-Novelle lesen Sie
hier).
berichteten), hat nun der Bundestag die Gesetzesnovelle beschlossen. Abhängig vom Marktwachstum werden die Tarife für Photovoltaik-Dachanlagen damit zum 1. Juli um bis zu 15 Prozent gesenkt. Die Tarifkürzung für Freiflächenanlagen tritt zum 1. September in Kraft (einen ausführlichen Beitrag zum Inhalt der EEG-Novelle lesen Sie
hier).