Mowea-Windanlagen können laut Unternehmen etwa an Kränen, Brücken oder Funkmasten installiert werden. / Foto: Mowea

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Kleine Windenergieanlagen von Mowea – Anleihe mit 8 % Zins plus Bonus

Die Mowea - Modulare Windenergieanlagen GmbH stellt sogenannte Mikrowindturbinen her und hat nach eigenen Angaben eine erste Produktionscharge von 1.000 Turbinen verkauft. Um die Ausweitung der Produktion von weiterentwickelten Turbinen zu finanzieren, bietet das Unternehmen ab 500 Euro Schuldverschreibungen über Crowdinvesting-Plattform econeers an.

Die Anleihe hat bei einer Laufzeit von fünf Jahren einen Zins von 8 Prozent pro Jahr plus möglicher Erfolgs- und Exitbeteiligung. Für den Fall eines Börsengangs von Mowea sind die Anlegerinnen und Anleger berechtigt, ihre Schuldverschreibungen in Aktien umzuwandeln. Wie hoch ist das Risiko? Was fällt an der Kündigungsregelung auf?

Emittentin der Anleihe ist die „MOWEA - Modulare Windenergieanlagen GmbH“ (kurz: Mowea) mit Sitz in Berlin. Die Emittentin entwickelt und vertreibt laut Basisinformationsblatt (BIB, Erstellungsdatum: 19. September 2023) modulare Mikrowind-Energiesysteme inklusive dazugehöriger Servicedienstleistungen. Modularität bedeutet dem Mowea-Projektprofil (econeers-Internetseite-Abruf: 4.10.2023) zufolge, dass jede Turbine ihre individuelle Leistungselektronik und Steuerungslogik besitzt. Damit soll sie in einem Verbundsystem in ihrem optimalen Betriebszustand operieren.

Funkmasten, Brücken, Kräne und Lichtmasten als Standorte

Das Windenergieanlagen-System von Mowea wird demnach an einer vorhandenen Infrastruktur installiert, sodass keine neuen Flächen verbraucht bzw. versiegelt werden. Wesentlicher Absatzmarkt für die Produkte ist laut BIB der Bereich Telekommunikation (Funkmasten). Autobahninfrastruktur (Brücken), Bauwirtschaft (Kräne) und Hafenanlagen (Lichtmasten) sind weitere Anwendungsbereiche, bei denen die Mowea nach eigener Aussage bereits weitere Kunden akquirieren konnte. Das Geschäftsfeld Immobilienwirtschaft befindet sich demnach aktuell in der Vorbereitungsphase.

Mowea produziert und montiert die Windturbinen laut BIB nicht selbst. Über diverse Finanzierungsrunden und öffentliche Fördergelder konnte Mowea laut BIB bislang einen Betrag von etwa 8,0 Millionen Euro eingeworben. Die nun angebotene Anleihe hat ein Emissionsvolumen von bis zu 6,0 Millionen Euro.

Vor welchen Herausforderungen steht Mowea?

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Im Interview im econeers-Blog (Stand: 29.9.2023) erklärt Holger Groß, CFO und Managing Director von Mowea: „ Stand heute ist der erste Produkionsbatch ausverkauft. Es läuft nun die wichtige Phase der Validierung im Feldeinsatz, wobei Produktschwächen ausgemerzt und wichtige Erkenntnisse hinsichtlich des Ertrags und der Verfügbarkeit gewonnen werden. Basierend auf diesen Erkenntnissen und den Rückmeldungen unserer Pilotkunden entsteht die Grundlage für die Entwicklung der nochmals deutlich verbesserten 2. Generation von Windenergiesystemen.“

Till Naumann, Gründer und CEO vom Mowea, erläutert in dem Interview: „Im Fokus der Entwicklung des neuen MTS 2.0 Systems stehen die Verringerung der Kosten und Komplexität bei optimierter Funktionalität – mit dem Ziel Stromgestehungskosten zu senken. Wir erwarten durch inkrementelle Optimierung der gesamten Wirkungsgradkette, vom Generator über die Steuerungsplatine bis hin zur Betriebsführungssoftware, eine deutliche Steigerung der Effizienz der Energiewandlung und Reduktion der Kosten unseres Systems.“

Laufzeit und Zins

Die Laufzeit der nachrangigen Schuldverschreibungen (ISIN: DE000A3E5ZR7) beginnt am 15. Dezember 2023 und endet vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung mit Ablauf des 14. Dezember 2028. Die Laufzeit endet laut BIB automatisch mit Eintritt eines Exit-Ereignisses (z. B. Unternehmensverkauf oder Börsengang). Mowea kann die Schuldverschreibungen insgesamt nach Ablauf von drei Jahren ab dem Beginn der Laufzeit mit einer Kündigungsfrist mindestens 30 Tagen vorzeitig kündigen. Gemäß den Angaben im Projektprofil ist für die Anleihe „eine zukünftige Börseneinbeziehung vorgesehen“.

Der Zinssatz der Anleihe beträgt 8,0 Prozent pro Jahr. Die Schuldverschreibungen sind darüber hinaus jährlich anteilig auf Basis der Investmentquote am EBT (Ergebnis vor Steuern) von Mowea beteiligt. Zum Datum des BIB geht Mowea von einer Unternehmensbewertung von ca. 35 Millionen Euro aus. Demzufolge entspricht eine Schuldverschreibung einem wirtschaftlichen Anteil am Unternehmenswert der Emittentin von 0,00142857 Prozent (Investmentquote).

Die Gewinnbeteiligung ist vorbehaltlich des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre jährlich nachträglich für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Zahlung fällig. Gemäß den Anleihebedingungen besteht für die Geschäftsjahre 2023 und 2028 kein Anspruch auf die Gewinnbeteiligung. Die Höhe der Gewinnbeteiligung wird von Mowea selbst berechnet. Eine Beispielrechnung ist in den Anleihebedingungen enthalten.

Im Falle eines Exit-Ereignisses entspricht der Rückzahlungsbetrag der Schuldverschreibungen laut BIB einer anteiligen Beteiligung an den Exit-Erlösen auf Basis der Investmentquote, mindestens aber dem ausstehenden Nennbetrag der Schuldverschreibungen. Für den Fall eines Börsengangs von Mowea hat laut BIB jede Anlegerin und jeder Anleger das Recht, die Schuldverschreibungen in Mowea-Aktien umzuwandeln.

Maßgeblich ist in dem Fall ein gesondertes Wandlungsangebot von Mowea, aus dem sich unter anderem der Wandlungspreis und das Wandlungsverhältnis ergeben. Das Wandlungsrecht steht laut BIB unter der aufschiebenden Bedingung einer von der Mowea-Hauptversammlung für die Bedienung des Wandlungsrechtes beschlossenen Kapitalerhöhung.

Es besteht für Anlegerinnen und Anleger das Risiko, dass Mowea die Anleihe kündigt, bevor möglicherweise EBT-Gewinne, Exiterlöse und Wandlungsangebote entstehen.

Hohe Risiken

Die Schuldverschreibungen von Mowea beinhalten einen Rangrücktritt. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Mowea oder der Liquidation des Unternehmens treten die Forderungen aus den Schuldverschreibungen laut BIB im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück.

Mowea hat laut der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 einen Jahresfehlbetrag von rund 890.000 Euro verzeichnet (2020: Jahresfehlbetrag von rund 500.000 Euro). Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ist noch nicht im Unternehmensregister veröffentlicht (Stand: 6.10.2023). Es besteht das Risiko, dass Mowea weitere Jahresverluste verzeichnet und die Gewinnzone nicht erreicht.

Eine positive geschäftliche Entwicklung ist nach Einschätzung von Mowea selbst abhängig von der Zufuhr weiteren Wachstumskapitals. Es besteht das Risiko, dass sich das Mikrowindturbinen-System der Emittentin nicht dauerhaft am Markt durchsetzen kann. Es ist möglich, dass Mowea-Wettbewerber Mikrowindturbinen-Systeme (weiter)entwickeln, die kostengünstiger und effizienter sind als das Mikrowindturbinen-System des Unternehmens.

Für Anlegerinnen und Anleger bestehen erhebliche Risiken, ihr bei Mowea eingesetztes Kapital zu verlieren.

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