Echte Prüfung, echte Nachhaltigkeit

Im Bereich nachhaltiger Geldanlagen wird meist nur geprüft, ob ein Anbieter Kriterien für Investments definiert hat.

Allein das Vorhandensein von nachhaltigen Kriterien genügt jedoch nicht: Beim ECOreporter-Nachhaltigkeitssiegel wird geprüft, ob die Kriterien auch eingehalten werden. Daher ist das Prüfverfahren für dieses Siegel dreistufig:

  1. Hat ein Anbieter die hier vorgegebenen Nachhaltigkeitskriterien für sich definiert?
  2. Wenn das der Fall ist: Erfassung sämtlicher weiterer Kriterien und Vorgaben, die der Anbieter für sich definiert hat, in seiner eigenen Formulierung
  3. Untersuchung anhand von Unterlagen und Interviews, auch vor Ort beim Anbieter, ob diese Vorgaben in das operative Geschäft eingebaut sind und eingehalten werden. In der Siegelkategorie 3 ("Nachhaltiges Finanzprodukt") ist der ausführliche ECOanlagecheck oder ein ECOfondstest eine der Grundlagen der Prüfung für das Siegel.

Voraussetzung: Nachhaltiges Kerngeschäft

Die Besonderheit des ECOreporter-Siegels ist die Fokussierung auf das Kerngeschäft der Anbieter. Nur wer ganzheitlich Nachhaltigkeit im Kerngeschäft nachweist oder –  bei Fondanbietern –  im Branchenvergleich überdurchschnittlich nachhaltig ist, kann ausgezeichnet werden.

Bei Banken sind Kredite, Eigenanlagen und Anlageprodukte das Kerngeschäft. Sie müssen nachhaltig sein. Bei institutionellen Anlegern sind es die Investments. Für das Siegel in der Kategorie 3, "Nachhaltiges Finanzprodukt", gilt: Nicht nur das Finanzprodukt selbst muss nachhaltig sein, sondern der Anbieter muss auch insgesamt überwiegend nachhaltige Produkte anbieten und dazu als Unternehmen ein überzeugendes, ambitioniertes Nachhaltigkeitskonzept haben.

Welche Nachhaltigkeit?

Für das ECOreporter-Siegel ist bei der Prüfung das Profil der Nachhaltigkeit ausschlaggebend, das der Anbieter für sich definiert hat. Hier liegt einer der Hauptvorteile und zentralen Charakteristika des ECOreporter-Siegels: Es schert nicht alle verschiedenen Nachhaltigkeitsansätze über einen einzigen Kamm.

Stattdessen erfasst ECOreporter in der Prüfungsphase das Nachhaltigkeitsversprechen des Anbieters und untersucht, ob es eingehalten wird.

Eine Vielfalt an nachhaltigen Konzepten zuzulassen, bedeutet jedoch nicht, Willkür zu erlauben. Deshalb hat ECOreporter Mindeststandards für die Nachhaltigkeit des Kerngeschäfts definiert. Diese Ausschlusskriterien sind (in Klammern die Toleranzgrenzen):

•    Bau und Betrieb Atomenergie (5 Prozent); Bau und Betrieb Atomenergie hinsichtlich Staatsanleihen bzw. Anleihen staatlicher Energieversorger: 5 Prozent bzw. und/oder Beschluss des Staates zum Atomenergieausstieg bis 2025
•    Waffen, Rüstung (Produktion und Handel, 5 Prozent)
•    Ausbeuterische Kinderarbeit nach ILO-Standard
•    Praktizierte Todesstrafe
•    Schwere Menschenrechtsverletzungen

Geprüft wird, ob das mit dem Siegel ausgezeichnete Unternehmen die Kriterien in der Ausgestaltung einhält, die es einzuhalten verspricht. Es müssen zusätzlich zu den oben erwähnten Kriterien mindestens in folgenden Bereichen Ausschlusskriterien definiert sein:

Bezüglich Investitionen in Aktien oder Anleihen von Unternehmen:

•    Fossile Energien

•    Gentechnik
•    Tierversuche
•    Glücksspiele
•    Suchtmittel

 

Bezüglich Investitionen in Finanzinstrumente öffentlicher Institutionen bzw. Staaten:

•    Totalitäre Regime

Bezüglich Investitionen in andere Finanzinstrumente, zum Beispiel Terminkontrakte:

•    Nahrungsmittel-Rohstoffe und Lebensmittel

Weitere Details zu den Prüfkriterien für das ECOreporter-Siegel finden Sie hier.

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