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Nachhaltige Aktien, Aktien-Favoriten, Anleihen / AIF
ABO Energy-Anleihe: Änderungen annehmen oder ablehnen?
Der in Schieflage geratene Erneuerbare-Energien-Projektierer ABO Energy aus Wiesbaden will die Bedingungen seiner börsennotierten Anleihe 2024/2029 ändern. Anlegerinnen und Anleger sollen vor allem auf Kündigungsrechte verzichten. Eine gute Idee?
Online-Stimmabgabe bis 9. Februar
ABO Energy bittet die Gläubiger der Anleihe „nachdrücklich, sich an der Abstimmung zu beteiligen und die Vorschläge anzunehmen“. Nur bei einer nachhaltigen Sanierung des Unternehmens sei es möglich, die Anleihe zu tilgen und die Zinsen zu zahlen. Für die Annahme der Vorschläge braucht es in der Abstimmung mindestens 75 Prozent Ja-Stimmen, und mindestens die Hälfte des Gläubigerkapitals muss sich an der Abstimmung beteiligen. Die Stimmabgabe ist noch bis einschließlich 9. Februar über die englischsprachige Plattform deals.is.kroll.com/aboenergy möglich. Alternativ können die Abstimmungsdokumente auch im Zeitraum 10. bis 12. Februar per Post, Fax oder E-Mail an den Abstimmungsleiter Dr. Matthias Horbach in Frankfurt geschickt werden. Die Kontaktdaten und Abstimmungsdokumente finden sich auf der Website von ABO Energy.
Bei der Abstimmung geht es vor allem um folgende Änderungen:
ABO Energy möchte künftig Sicherheiten an Vermögensgegenständen zur Besicherung von Finanzverbindlichkeiten wie etwa Bankkrediten stellen können, ohne dafür – wie bisher vorgeschrieben – gleichwertige Sicherheiten für die Anleihe zu hinterlegen. Aktuell behindert die bisherige Regelung Unternehmensangaben zufolge „den Abschluss neuer Avale, Kredite und Bürgschaften, die essenziell für die Fortführung der Geschäfte von ABO Energy sind“.
Laut Anleihebedingungen können Gläubiger ihre Anleihe außerordentlich kündigen, wenn die ABO Energy GmbH & Co. KGaA „aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten Verhandlungen mit einem Großteil ihrer Gläubiger über eine Umschuldung beginnt“. Da der Konzern sich derzeit in Verhandlungen über ein Sanierungskonzept befindet, soll dieses Kündigungsrecht gestrichen werden, „um den Fortgang dieser Verhandlungen nicht zu gefährden“. Zudem will ABO Energy „weitere Kündigungsrechte“ bis 31. Mai 2026 außer Kraft setzen, „um den Abschluss eines Sanierungskonzepts zu ermöglichen“.
Das Unternehmen möchte den Rechtsanwalt Andreas Ziegenhagen, Geschäftsführer der Dentons GmbH, als gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger einsetzen, „um Verhandlungen und Abstimmungen im Rahmen der Sanierung zu erleichtern und die Rechte der Anleihegläubiger zu berücksichtigen“. Der Vertreter soll auch ermächtigt werden, im Namen der Anleihegläubiger eine Stillhaltevereinbarung mit ABO Energy abzuschließen. Diese Vereinbarung, die das Unternehmen im Januar auch schon „mit den Gläubigern wesentlicher Finanzierungen“ abgeschlossen hat, beinhaltet etwa den Verzicht auf Kündigungsrechte während der Sanierungsphase.
ABO Energy hatte Mitte Januar bereits die zweite Gewinnwarnung innerhalb von zwei Monaten veröffentlicht (ECOreporter berichtete hier). Das Unternehmen geht aktuell von einem Jahresverlust von 170 Millionen Euro für das abgeschlossene, aber noch nicht abgerechnete Geschäftsjahr 2025 aus. Als Hauptgründe für das hohe Minus nennt das Management Projektverschiebungen und Wertberichtigungen, weil neue Grünstromprojekte geringere Gewinnmargen hätten als ursprünglich gedacht.
Warum die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) ABO Energy kritisiert, was ECOreporter den Anleihegläubigern und Aktionären des Unternehmens rät und welche konkreten Fragen Gläubiger ABO Energy jetzt stellen sollten, erfahren Sie im folgenden Premium-Bereich.
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