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Green City Energy Kraftwerkspark II + III im Insolvenzverfahren
Das Amtsgericht München hat die Insolvenzverfahren der Grünstromunternehmen Green City Energy Kraftwerkspark II und Green City Energy Kraftwerkspark III eröffnet. Die Windparkbeteiligungen der Firmen sollen nun doch nicht verkauft werden. Was müssen Anleihegläubiger jetzt wissen?
Ursprünglich hatten die Kraftwerkspark-Gesellschaften geplant, ihre jeweils drei Beteiligungen an Windparks an Investoren zu veräußern. Aufgrund der seit etwa einem Jahr deutlich gesunkenen Börsenstrompreise und des gestiegenen Zinsniveaus gelang dies jedoch nicht.
„Nach intensiven Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Vergleich der beiden möglichen Optionen Verkauf und Weiterbetrieb sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass eine Sanierung der Gesellschaften im Rahmen von Insolvenzplanverfahren und damit der langfristige Weiterbetrieb der Windkraftbeteiligungen für die Gläubiger eine deutlich bessere Verwertungsalternative bietet als deren Verkauf“, teilt Insolvenzverwalter Axel Bierbach von der Münchner Anwaltskanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen mit.
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Die Insolvenzpläne sehen unter anderem eine Verlängerung des Betriebs der Windparks bis 2045 vor. Um erneute Liquiditätsengpässe zu vermeiden, sollen die Laufzeiten der Kraftwerkspark-Unternehmensanleihen und alle Zinsfälligkeiten bis Ende 2045 ausgeweitet werden, mit einer Option für eine weitere Verlängerung um fünf Jahre. Zudem ist für die Anleihen ein qualifizierter Nachrang vorgesehen. Das bedeutet, dass Ansprüche der Anleihegläubiger nur aus künftigen Jahresüberschüssen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen der Kraftwerkspark-Firmen erfüllt werden können.
Gläubiger der Namensschuldverschreibungen müssen nun bis 13. Januar ihre Forderungen schriftlich zur Insolvenztabelle anmelden. Bei den Gläubigern der Inhaberschuldverschreibungen kümmert sich darum die Dentons GmbH aus Berlin als Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger. Gläubigerversammlungen hat das Amtsgericht München angesetzt für den 29. Februar 2024 um 9 Uhr (Kraftwerkspark II) und 13 Uhr (Kraftwerkspark III).
Die Kraftwerkspark-Anleihen (ISIN DE000A2AALP9 bzw. DE000A2AALN4) notierten gestern an der Frankfurter Börse jeweils bei 10 Prozent ihres Nennwertes (4.12.2023, 12:59 Uhr).
Der Münchner Green City-Konzern ist seit 2022 pleite. Bereits im letzten Jahr hatte der französische Ökostromproduzent Qair Group zahlreiche Green City-Gesellschaften und den Großteil der Belegschaft übernommen (ECOreporter berichtete hier).
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03.06.22
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