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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Im Check: Windanleihe Ober-Flörsheim II mit 6 % Zins plus Bonus
Die Ober-Flörsheim Portfolio GmbH & Co. KG betreibt derzeit acht Windenergieanlagen. Um den geplanten Kauf von vier weiteren Windrädern zu finanzieren, bietet das Unternehmen über die Plattform Wiwin eine Anleihe (Schuldverschreibungen) an. Deren Laufzeit beträgt rund sechs Jahre bei einem Zinssatz von 6,0 Prozent pro Jahr plus möglichem Strompreisbonus. Die Mindestzeichnung liegt bei 250 Euro.
Anbieterin und Emittentin der nachrangigen Anleihe ist die Ober-Flörsheim Portfolio GmbH & Co. KG mit Sitz in Gerbach in Rheinland-Pfalz. Ihre Komplementärin und Geschäftsführerin ist die wiwi Beteiligungs GmbH, als deren Geschäftsführer Matthias Willenbacher und Daniel Güttinger fungieren.
Die Emittentin ist laut Anlagebroschüre vom 26.11.2024 Eigentümerin des rheinland-pfälzischen Windparks Ober-Flörsheim. Die acht Anlagen des Herstellers GE Wind Energy haben eine Nennleistung von jeweils 1,5 Megawatt (MW), sind 22 Jahre alt und erhalten keine Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mehr. Für das Jahr 2025 wurde nach Angaben der Emittentin ein Stromabnahmevertrag (Power Purchase Agreement, PPA) zu einem Preis von 8,28 Cent pro Kilowattstunde abgeschlossen.
Was verbindet die Windenergieanlagen der Emittentin? Ist ein Repowering der Anlagen geplant? Wie sind die Aussichten für einen Bonuszins? Welche Risiken bestehen bei der Anleihe? Antworten auf diese und weitere Fragen lesen Sie im Premium-Bereich.
Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.
Wohin fließt das Anleihekapital?
Das Emissionsvolumen der Anleihe beträgt bis zu 1,5 Millionen Euro. Die Ober-Flörsheim Portfolio GmbH & Co. KG möchte laut Basisinformationsblatt (BIB, Erstellungsdatum: 26.11.2024) den Nettoemissionserlös für den Ankauf von bis zu vier in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen nutzen. Die Emittentin behält sich vor, einen Teil des eingeworbenen Kapitals an verbundene Unternehmen weiterzuleiten.
Um das Portfolio der Emittentin auszubauen, ist laut Anlagebroschüre zum einen der Ankauf einer zusätzlichen Windenergieanlage in Flomborn geplant. Diese Enercon-Anlage hat eine Nennleistung von 1,8 MW und ist seit 2004 in Betrieb. Sie befinde sich in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Windpark Ober-Flörsheim und ist an demselben Netzverknüpfungspunkt angeschlossen.
Zudem ist der Ankauf von drei Enercon-Windrädern geplant, die sich in wenigen Kilometern Entfernung vom Windpark Ober-Flörsheim befinden. Diese drei Anlagen verfügen über eine Nennleistung von jeweils 0,8 MW und sind 2005 in Betrieb gegangen. Auch für diese drei Altanlagen ist der Abschluss eines PPAs für das Jahr 2026 vorgesehen.
Bei den vier Windenergieanlagen, deren Kauf die Emittentin plant, sind laut Anlagebroschüre die Bankfinanzierungen ausgelaufen, und die Flächennutzungsverträge laufen bis 2035. Die acht Bestandsanlagen wurden laut der Emittentin über ein Crowdinvesting von 2022 und aus Eigenkapital der Wi IPP finanziert. Es bestehen den Angaben nach ebenfalls keine Bankfinanzierungen.
Die vier Windenergieanlagen, welche die Emittentin kaufen soll, stammen nach Angaben der Geschäftsführung aus dem Bestand einer Betreibergesellschaft der Unternehmensgruppe, der die Emittentin angehört. Ein Teil der Anlagen an dem Standort werde nächstes Jahr für ein Repowering abgebaut, daher erfolge der Verkauf der verbleibenden Anlagen an die Emittentin aus wirtschaftlichen Überlegungen.
Ob auch bei den verbleibenden Anlagen in der Zukunft ein Repowering möglich ist, wird nach Angaben der Geschäftsführung der Emittentin gerade geprüft. Das Ziel sei es, die Windräder mittelfristig durch leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen.
Laufzeit und Zins
Die Laufzeit der aktuell angebotenen Anleihe endet laut BIB mit Ablauf des 31.12.2030. Die Emittentin ist aber berechtigt, die Schuldverschreibungen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals zu kündigen, erstmals zum 31. 12.2026. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt 50 Prozent der Zinsen, die auf die Schuldverschreibungen vom Kündigungszeitpunkt bis zum Laufzeitende noch fällig geworden wären.
Die Schuldverschreibungen werden laut BIB vorbehaltlich des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre jeweils am 15. Geschäftstag nach dem Ende der Kalenderjahre 2025 bis 2030 in Höhe von einem Sechstel des Nennbetrages an die Anlegerinnen und Anleger zurückgezahlt, soweit sie nicht vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden.
Der Zinssatz der Anleihe beträgt 6,0 Prozent pro Jahr. Zusätzlich ist eine jährliche Bonuskomponente von 1,5 Prozent möglich, deren Erhalt von der Entwicklung des technologiespezifischen Marktwerts für Windkraftanlagen an Land abhängig ist. Für die Berechnung der Bonuskomponente werden die einzelnen Monatsmarktwerte für Windkraftanlagen an Land für das vergangene Laufzeitjahr der Schuldverschreibungen gemittelt (Jahresmarktwert). Sofern der Jahresmarktwert über 9,5 Cent/kWh liegt, beträgt die Bonuskomponente 1,5 Prozent.
Zum Vergleich: Für das Jahr 2022 lag der Jahresmarktwert Wind an Land laut der Plattform Netztransparenz.de bei rund 16 Cent/kWh. Das war ein außergewöhnlich hoher Wert. 2023 betrug der Jahresmarktwert Wind an Land nur noch rund 7,6 Cent/kWh. Auch 2024 sind die Monatsmarktwerte gemäß den Daten von Netztransparenz.de zunächst weiter gesunken bis auf 4,8 Cent/kWh im April 2024. Im Oktober wurde mit rund 6,8 Cent/kWh der bis dahin höchste Monatsmarktwert dieses Jahres erreicht.
Hohe Risiken
Bei dem Kapitalanlageprodukt handelt es sich um nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen, die mit einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre ausgestattet sind.
Die Anlegerinnen und Anleger übernehmen gemäß den Anleihebedingungen mit den Schuldverschreibungen ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht, da die Zahlungsansprüche aus den Schuldverschreibungen aufgrund der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre bereits vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie vor einer Liquidation der Emittentin dauerhaft nicht durchsetzbar sein können. Der Ausschluss dieser Ansprüche kann für eine unbegrenzte Zeit wirken.
Die Blockchain-Technologie sowie alle damit in Verbindung stehenden technologischen Komponenten befinden sich nach Angaben der Emittentin nach wie vor in einem frühen technischen Entwicklungsstadium, sodass technologische Risiken der Tokenisierung bestehen.
Die Emittentin hat in acht Windenergieanlagen investiert, die derzeit rund 22 Jahre alt sind. Auch die Anlagen, welche die Emittentin nun erwerben will, sind bereits 19 bis 20 Jahre alt. Die EEG-Vergütung gilt für das Inbetriebnahmejahr plus 20 Jahre. Es besteht das Risiko, dass diese alten Windenergieanlagen künftig nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn die alten Anlagen reparaturanfälliger werden, schwerwiegende Schäden an wesentlichen Anlagekomponenten auftreten oder die PPA-Preise sinken.
Die Emittentin und ihre Muttergesellschaft, die Wi IPP GmbH & Co. KG, sind in keinem Konzernabschluss einbezogen. Die Mutter hat selbst bereits zahlreiche Crowdinvestings angeboten, darunter mehrere sogenannte Kurzanleihen. Auf gesellschaftliche und personelle Verflechtungen der Muttergesellschaft ist ECOreporter hier eingegangen. Auch bei der Emittentin besteht ein Potenzial für Interessenskonflikte, das sich zu ihren Ungunsten auswirken könnte, beispielsweise bei der Festlegung der Kaufpreise für die alten Windenergieanlagen.
Die Jahresabschlüsse der Emittentin und ihrer Muttergesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 sind noch nicht im Unternehmensregister veröffentlicht. Nach Angaben der Geschäftsführung sind die Jahresabschlüsse der Emittentin und ihrer Mutter für 2023 aktuell in Arbeit.
ECOreporter-Fazit
Für Anlegerinnen und Anleger können erhebliche Risiken bestehen, ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig zu verlieren. Eine konkrete Beurteilung des Ausfallrisikos ist nicht möglich, da die finanzielle Transparenz derzeit gering ist. Für Anlegerinnen und Anleger kann es daher nach Einschätzung von ECOreporter ratsam sein, für eine Investitionsentscheidung eine Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der Emittentin und ihrer Muttergesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 abzuwarten.