Viele Anlageberater und Finanzvermittler fühlen sich mit der ESG-Präferenzabfrage offenbar überfordert. / Foto: Werner Heiber, Fotolia

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Vermittlerverband: Vorgaben zur ESG-Präferenzabfrage sind nicht umsetzbar

Seit 2. August 2022 müssen Anlageberater ihre Kunden in Beratungsgesprächen nach ihren Nachhaltigkeitsvorlieben fragen. Etwas mehr als ein Jahr später erklärt der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW die damit verbundene Absicht der EU, nachhaltige Geldanlage zu fördern, für gescheitert.

In einem Schreiben an die Europäische Markt- und Wertpapieraufsicht (ESMA) nennt der AfW die EU-Vorschriften „überkomplex“. Die Vorgaben seien so kompliziert, dass es weder in der Breite der Vermittlerschaft noch bei den Kunden die Bereitschaft gebe, „sich dem Abfrageprozess auszusetzen“.

„Man sollte sich in Brüssel ehrlich machen“, sagt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Wir erleben hier leider klar ein Scheitern der regulatorischen Intention. Das sollte sich eingestanden werden und dann zu einem neuen Denken und besseren Lösungen, vielleicht hin zu einem Ampelsystem oder Ähnlichem führen.“

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