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Österreichs Klage gescheitert: Atom und Gas gelten weiter als nachhaltig
Der österreichische Staat hatte gegen eine Einstufung von Atomenergie und Erdgas als nachhaltige Investmentthemen geklagt. Das Europäische Gericht lehnte die Klage jetzt ab.
Laut EU-Taxonomie-Verordnung können Gas- und Kernkraftwerke seit 2022 unter bestimmten Umständen als nachhaltig gelten, etwa wenn sie nach dem neuesten Stand der Technik errichtet sind oder Kohlekraftwerke ersetzen. Das erlaubt es Fonds, in diese umweltschädlichen Energien zu investieren und sich dennoch weiterhin nachhaltig zu nennen.
Österreich hatte die Einstufung unter anderem mit Verweis auf die Gefahren durch Atommüll angefochten, ist damit nun aber gescheitert. In der Urteilsbegründung des in Luxemburg ansässigen Europäischen Gerichts heißt es, die Annahme der EU-Kommission, dass einige wirtschaftliche Maßnahmen in den Bereichen Atomkraft und Gas zum Klimaschutz beitragen könnten, sei zutreffend.
"Legitimiert Greenwashing im Finanzsektor"
„Das Urteil bedeutet einen schweren Rückschlag für den Klima- und Verbraucherschutz. Mit dieser Entscheidung legitimiert das Europäische Gericht Greenwashing im Finanzsektor und untergräbt die europäischen Klimaziele“, sagt Martin Kaiser, Geschäftsführender Vorstand der Umweltschutzorganisation Greenpeace, die ebenfalls gegen die EU-Einstufung geklagt hatte. „Angesichts der eskalierenden Klimakrise ist nicht nachvollziehbar, wie das Gericht fossiles Gas und Atomkraft als nachhaltig einstufen konnte. Das verstößt gegen die Vorgaben der Taxonomie-Verordnung und gegen die Pariser Klimaziele. Es ist weder rechtlich noch klimapolitisch haltbar, denn damit fließen Milliarden in Gas und Atom, statt den schnellen Umstieg auf Erneuerbare Energien voranzutreiben. Wir werden die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und über die nächsten rechtlichen Schritte von Greenpeace entscheiden."
Das Urteil des Europäischen Gerichts kann noch vor dem ebenfalls in Luxemburg ansässigen Europäischen Gerichtshof angefochten werden.
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