Gebäude der BaFin in Bonn. / Foto: BaFin

  Nachhaltige Aktien

BaFin warnt: In-sich-Geschäfte sind strafbar

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin weist in einer Mitteilung darauf hin, dass ein beliebter Steuerspar-Trick bei Aktien-Investments in einigen Fällen illegal ist.

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

Konkret geht es um sogenannte Wash-Trades oder In-sich-Geschäfte. Dabei verkaufen Anlegerinnen und Anleger kurz vor Jahresende aussichtsreiche, aber im Minus liegende Aktien, um sie sofort wieder neu zu kaufen. Die Verluste aus dem Verkauf, also die Differenz zwischen dem Erstkaufpreis und dem Veräußerungserlös, lassen sich mit erzielten Aktiengewinnen verrechnen und senken so die Steuerlast.

Verbotene Marktmanipulation

„Diese Geschäfte können eine verbotene Marktmanipulation darstellen – und damit strafbar sein“, warnt die BaFin. Der Hintergrund: Wer schnell hintereinander Aktien verkauft und kauft, verkauft sie möglicherweise an sich selbst. Dies kann vor allem bei Aktien vorkommen, die nur selten gehandelt werden, beispielsweise von kleinen Unternehmen. Diese In-sich-Geschäfte können den Aktienkurs beeinflussen.

Zu illegalen Wash-Trades kommt es nach Angaben der BaFin vor allem dann, „wenn gegenläufige Orders identische Limits haben oder mit dem Orderzusatz „Bestens“/„Billigst“ erteilt werden und an der gleichen Börse in Auftrag gegeben werden“. Dabei ist es laut der Behörde unerheblich, ob die Anlegerinnen und Anleger bewusst oder unbewusst mit sich selbst handeln. Wer sich nicht strafbar machen will, sollte sicherstellen, dass sich die Kauf- und Verkaufsaufträge zeitlich nicht treffen können.

Verwandte Artikel

13.12.24
 >
25.11.24
 >
28.08.24
 >
22.07.25
 >
25.02.26
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x