Neue Namensregelungen sollen Greenwashing bei Fonds und ETFs entgegenwirken. / Foto: Pixabay

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Fondsnamen: BaFin wendet europäische Leitlinien uneingeschränkt an

Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin hat wie erwartet den neuen EU-Leitlinien zu Namen nachhaltiger Fonds und ETFs zugestimmt und will sie ohne Einschränkungen anwenden. Damit soll Greenwashing eingedämmt werden.

Die neuen Regeln der europäischen Marktaufsichtsbehörde ESMA geben vor, unter welchen Bedingungen ein Fonds oder ETF im Namen Begriffe wie „ESG“ verwenden darf. Es sind die ersten europaweit einheitlichen Leitlinien in diesem Bereich. Die nationalen Behörden müssen sie allerdings nicht übernehmen.

In einer Mitteilung der BaFin heißt es: „Der Name ist oft die erste Information, die Anlegerinnen und Anleger zu einem Fonds wahrnehmen. Er kann daher erheblich beeinflussen, ob und wie sie ihr Geld investieren. Die neuen Regeln sollen vermeiden, dass Anlegerinnen und Anleger durch nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Fondsnamen irregeführt werden – und somit das Vertrauen in die Produkte stärken.“

Kohle ist tabu

Fonds, die beispielsweise die Begriffe „Umwelt“ oder „Environmental“ im Namen führen, müssen nach den ESMA-Leitlinien 80 Prozent ihres Vermögens ökologisch nachhaltig investieren und dürfen zudem nicht in Unternehmen anlegen, die etwa Kohle abbauen.

Die neuen Namensregeln treten am 21. November in Kraft. Fonds und ETFs, die vor diesem Datum auf den Markt gekommen sind, müssen bis 21. Mai 2025 an die neuen Regelungen angepasst werden. Bei neuen Produkten gelten die Vorschriften sofort.

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