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Luana Energieversorgung Deutschland im Insolvenzverfahren
Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 1. September das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH aus Hamburg wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Aktenzeichen 1 IN 85/26). Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Hamburger Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev.
Das Unternehmen hatte sich zuvor seit Mitte Mai im vorläufigen Insolvenzverfahren befunden. Rückzahlungsansprüche und andere Forderungen können jetzt nur noch zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dafür gilt eine Frist bis zum 13. Oktober.
Luana zufolge ist „aufgrund der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Fähigkeit der Emittentin, Zins- und Kapitalrückzahlungen der Vermögensanlagen zu leisten, stark gefährdet“. Für den 20. November ist in den Räumen des Amtsgerichts Schwarzenbek eine Gläubigerversammlung angesetzt.
Die Insolvenz betrifft Anlegerinnen und Anleger, die in folgende Finanzprodukte des Unternehmens investiert haben:
- Luana Energieversorgung Deutschland GmbH – Blockheizkraftwerke Deutschland 5
- Luana Energieversorgung Deutschland GmbH – Blockheizkraftwerke Deutschland 7
- Luana Energieversorgung Deutschland GmbH – Energieversorgung Deutschland
Für die drei Vermögensanlagen hatte die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH (Emittentin) bereits im Februar ein erhöhtes Risiko für einen Zahlungsausfall gemeldet. Als Grund für das Ausfallrisiko führte das Unternehmen den Insolvenzantrag der Luana AG an, die der größte Schuldner der Emittentin sei. Die Luana AG befindet sich seit 1. April im Insolvenzverfahren und hat ihre Anleihe von der Börse genommen (ECOreporter berichtete hier). Insolvent sind seit Anfang August beziehungsweise Anfang Juli auch die Luana Clean Power GmbH und die Luana Eco Financials GmbH.
Mehr zu den wirtschaftlichen Problemen der Luana-Gruppe erfahren Sie hier.