Die Luana-Firmengruppe ist unter anderem auf Blockheizkraftwerke spezialisiert. / Foto: Luana

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Luana Energy GmbH im Insolvenzeröffnungsverfahren – wer ist betroffen?

Die Luana Energy GmbH errichtet und betreibt Energieerzeugungsanlagen. Für das Unternehmen wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Betroffen ist unter anderem ein nachhaltiger Investmentfonds. Auch private Anleihegläubigerinnen und Anleihegläubiger sind investiert.

Die Luana Energy GmbH aus Hamburg war bis 2024 eine Tochter der Luana AG, die derzeit eine Anleihe anbietet. Warum ECOreporter das Anleiheangebot der Luana AG im März 2025 als fragwürdig und hochriskant eingeschätzt hat, können Sie hier nachlesen.

Warum ein nachhaltiger Investmentfonds betroffen ist, obwohl er gar nicht in die Luana Energy GmbH investiert hat, und weshalb es kein zeitlicher Zufall sein muss, dass gerade in diesem Jahr eine Insolvenz bei der Luana Energy GmbH eröffnet wurde, erfahren Sie im folgenden Premium-Bereich.

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

Luana Energy GmbH entstand durch Verschmelzung und Umbenennung

2023 ist laut Unternehmensregister die Luana Energy GmbH & Co. KG in die Luana Asset GmbH verschmolzen, die in Luana Energy GmbH umbenannt wurde. 2024 hat die Luana AG ihre 100-prozentige Beteiligung an der Luana Energy GmbH an Sinan Bezek (50 Prozent) und Tommi Yaralov (50 Prozent) verkauft und übertragen. Laut Gesellschafterliste vom März 2025 ist inzwischen Sinan Bezek alleiniger Gesellschafter der Luana Energy GmbH und laut Unternehmensregister inzwischen auch deren alleiniger Geschäftsführer. Die Gründer der Luana-Gruppe waren bereits 2023 (Marc Banasiak) und 2024 (Marcus Florek) aus der Geschäftsführung der Luana Energy GmbH ausgeschieden.

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Luana Energy GmbH ist am 18.7.2025 angeordnet worden, dass der Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 270/25).

Geschäftsgegenstand der Luana Energy GmbH ist laut ihrer Satzung „die Errichtung und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, die Lieferung von thermischer und elektrischer Energie, die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Schwerpunkt der energetischen Versorgung von fremden Liegenschaften sowie sämtliche mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger.“

Anleger konnten die Anleihe erstmalig zum 30. April 2025 kündigen

Die damalige Luana Energy GmbH & Co. KG hatte 2016 eine Anleihe (ISIN: DE000A169NDO) mit einem Zinssatz von 6,5 Prozent pro Jahr auf den Markt gebracht. 

Die Gläubigerversammlung der Teilschuldverschreibungen hatte laut Unternehmensregister 2019 unter anderem folgende Änderung der Anleihebedingungen beschlossen: „Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis zum 30. April 2028. Jede Teilschuldverschreibung kann erstmalig zum 30. April 2025 mit einer Frist von einem Jahr vom Inhaber oder der Emittentin einseitig gekündigt werden.“

Im Februar 2025 hat laut Unternehmensregister die Monega Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft des Murphy & Spitz Umweltfonds Deutschland alle Inhaber der Teilschuldverschreibungen der Luana Energy GmbH zu einer Gläubigerversammlung eingeladen. 

Gemäß den Angaben auf der Fonds-Internetseite gehört die Luana Energy GmbH & Co. KG zum Portfolio des Fonds (Stand: 12.8.2025), aber nicht zu dessen zehn größten Wertpapier-Positionen. Den diesjährigen ECOreporter-Fondstest des Murphy & Spitz Umweltfonds Deutschland können Sie hier lesen.

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