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Varta: Klagen gegen Restrukturierung abgewiesen, Aktie wird damit wertlos
Der Batteriehersteller Varta aus Ellwangen kann seine Restrukturierung wie vorgesehen durchführen. Damit werden Anlegerinnen und Anleger de facto enteignet.
Das Landgericht Stuttgart hat laut Mitteilung von Varta alle Beschwerden gegen den Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig abgewiesen. Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Damit ist der Restrukturierungsplan rechtskräftig.
Umsetzung des Plans soll "zeitnah erfolgen"
Varta befindet sich in einem sogenannten vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren. Dabei wird das Grundkapital auf 0 Euro herabgesetzt, und die Aktie geht von der Börse. Danach soll eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden, an der nur Großinvestoren teilnehmen dürfen. Für Minderheitsaktionäre bedeutet das den Totalverlust.
Die rechtlichen Grundlagen für diesen Schritt stammen aus dem noch jungen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Mehrere Varta-Aktionäre hatten – nun erfolglos – gegen den Plan geklagt.
Nachdem der Restrukturierungsplan jetzt rechtskräftig ist, sollen "die Umsetzung des Plans und damit das Delisting nunmehr zeitnah erfolgen", so Varta. Keine Angaben machte das Unternehmen zum Stand einer Verfassungsbeschwerde, die Varta-Aktionäre im November eingelegt hatten.
Die Varta-Aktie ist schon seit Monaten ein Spekulationsobjekt. Nach Mitteilung der Gerichtsentscheidung ist sie im Tradegate-Handel aktuell 31,0 Prozent im Plus zum Vortag und kostet 0,94 Euro (Stand: 24.1.2024, 9:43 Uhr). In den letzten zwölf Monaten hat die Aktie 95 Prozent an Wert verloren.
ECOreporter rät Anlegerinnen und Anlegern davon ab, sich an Spekulationsgeschäften mit der Varta-Aktie zu beteiligen. Es droht der Totalverlust des investierten Kapitals.
Varta AG:
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