Mancher Anleger muss möglicherweise weniger Abgeltungssteuer zahlen. / Foto: Pixabay

  Nachhaltige Aktien, Fonds / ETF

Abgeltungssteuer: Diese neuen Regeln sind jetzt wichtig

Das Bundesfinanzministerium hat neue Vorgaben zur Abgeltungssteuer veröffentlicht. Einige davon können beim Steuersparen helfen.

Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge fällig, also beispielsweise auf Festgeldzinsen und Wertzuwächse von Aktien, Fonds oder ETFs. Ist der Sparerfreibetrag von jährlich 1.000 Euro ausgereizt, greift ein Steuersatz von 25 Prozent. Bei Wertpapieren wird die Steuer meist erst erhoben, wenn Sie die Papiere verkaufen.

Vor allem mit diesen beiden neuen Regelungen des Finanzministeriums können Anlegerinnen und Anleger Steuern sparen:

1. Wertlose Aktien

Befinden sich in Ihrem Depot wertlose Aktien, dürfen Sie die Verluste aus diesen Investments grundsätzlich nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnen. Bis 1. Januar 2026 gilt aber eine Übergangsregelung, denn bis dahin haben die Depotbanken Zeit, ihre IT-Systeme entsprechend umzustellen, und dürfen Verluste aus Wertverfall aus Vereinfachungsgründen in den „sonstigen Verlusttopf“ stecken, wo sie auch mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können, also etwa mit Zinserträgen.

Heißt: Ist Ihre Bank bei der IT-Umstellung langsam, haben Sie noch Zeit, Verluste flexibel zu verrechnen. Diese Erleichterung gilt nach Angaben des Finanzministeriums auch in Steuererklärungen, wahrscheinlich mindestens für die Jahre 2024 und 2025.

2. Nichtveranlagungsbescheinigung

Wer kein einkommenssteuerpflichtiges Einkommen hat, aber Kapitalerträge erzielt, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Mit dieser bleiben Kapitalerträge unterhalb des Grundfreibetrags (12.096 Euro für 2025) steuerfrei. 

Bislang konnten bei Vorliegen einer Nichtveranlagungsbescheinigung Verluste und Quellensteuer nicht berücksichtigt werden. Jetzt ist dies möglich. Bedeutet: Sind Ihre Kapitalerträge höher als der Grundfreibetrag, mindern Verluste und Quellensteuer die zu versteuernden Erträge.

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