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Nachhaltige Aktien, Aktien-Favoriten, Anleihen / AIF
ABO Energy kann Anleihebedingungen noch nicht ändern
Der Erneuerbare-Energien-Konzern ABO Energy aus Wiesbaden hat es im ersten Anlauf nicht geschafft, die Bedingungen seines börsennotierten Green Bond 2024/2029 zu ändern. Nun soll ein zweiter Versuch gestartet werden.
ABO Energy steckt in finanziellen Schwierigkeiten und kann seine Geschäftstätigkeit eigenen Angaben zufolge nur fortsetzen, wenn die Gläubiger des Green Bond auf die Negativverpflichtung ihrer Anleihe verzichten. Diese sieht vor, dass für Sicherheiten, die ABO Energy etwa gegenüber Banken stellt, gleichwertige Sicherheiten für die Anleihe hinterlegt werden müssen.
Sicherheiten sind zum Problem geworden
Bislang sind laut Finanzchef Alexander Reinicke alle Finanzierungen des Unternehmens wegen dessen guter Bonität nicht besichert gewesen. Nun seien jedoch Sicherheiten notwendig. In der aktuellen Unternehmenssituation könnten diese aber nicht auch noch zusätzlich für die Anleihe gestellt werden.
Wichtig sind die Sicherheiten nach Angaben von Reinicke vor allem für Bürgschaften, die ABO Energy bei Ausschreibungsverfahren vorweisen muss. Ohne einen Verzicht auf die Negativverpflichtung des Green Bond werde es nicht mehr möglich sein, an Erneuerbare-Energien-Ausschreibungen teilzunehmen und mit dem Bau der dort bezuschlagten Projekte Geld einzunehmen.
Gläubiger waren nicht beschlussfähig
ABO Energy möchte deshalb die Bedingungen der Anleihe ändern, braucht dazu aber die Zustimmung der Gläubiger. Bei einer ersten Abstimmung ohne Versammlung stimmte eine deutliche Mehrheit für die Änderungen, Unternehmensangaben zufolge beteiligten sich aber nur rund 38 Prozent des Anleihekapitals an der Abstimmung. Um beschlussfähig zu sein, wären mindestens 50 Prozent notwendig gewesen.
Deshalb will ABO Energy nun für den 9. März zu einer Abstimmung in Präsenz in den Räumlichkeiten der Wiesbadener Industrie- und Handelskammer (Wilhelmstr. 24 - 26) einladen. Bei dieser zweiten Abstimmung reicht eine Teilnahmequote von 25 Prozent für die Beschlussfähigkeit.
"Notwendig, um die Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen“
„Das Ergebnis der ersten Wahl ist ermutigend“, sagt ABO Energy-Finanzchef Reinicke. „Offensichtlich haben die Anleihegläubiger erkannt, dass ihre Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen notwendig ist, um die anstehende Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen.“ Man bitte nun „erneut alle Anleihegläubiger, sich im Interesse der Gesellschaft wie im eigenen Interesse an der Gläubigerversammlung zu beteiligen und die Vorschläge anzunehmen. Denn das verbessert die Sanierungschancen des Unternehmens erheblich und damit auch die Aussichten, weiterhin die sich aus der Anleihe ergebenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.“
Die Dokumente für die zweite Abstimmung sollen ab 19. Februar, 15 Uhr, auf der Website www.aboenergy.com/anleihe zur Verfügung stehen.
Die Kurse der ABO Energy-Aktie und der Anleihe 2024/2029 sind seit einer Gewinnwarnung des Konzerns im November massiv eingebrochen. Die Aktie hat in den letzten drei Monaten 88 Prozent verloren und kostet aktuell im Tradegate-Handel 4,25 Euro (Stand 18.2.2026, 8:14 Uhr). Die Anleihe notiert bei 16,25 Prozent ihres Nennwerts (Börse gettex, 18.2.2026, 8:43 Uhr).
ABO Energy Aktie: ISIN DE0005760029 / WKN 576002
ABO Wind/Energy Green Bond 2024/2029: ISIN DE000A3829F5 / WKN A3829F
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