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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Bürgerwindpark Vinstedt – Crowdinvesting mit 5,5 % Zins
Die Bürgerwindpark Vinstedt GmbH & Co. KG errichtet einen Windpark, bestehend aus drei Vestas-Anlagen mit je 6,2 Megawatt Nennleistung. Um einen Teil der Baukosten zu finanzieren, bietet das Unternehmen über die Plattform ecozins ab 250 Euro Nachrangdarlehen an. Deren Zins beträgt 5,5 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund zehn Jahren. Wie weit ist das Bauprojekt vorangeschritten? Zu welchem börsennotierten deutschen Windkraft-Projektentwickler besteht eine Verbindung?
Emittentin und Anbieterin der Nachrangdarlehen ist die Bürgerwindpark Vinstedt GmbH & Co. KG mit Sitz in Natendorf in der Lüneburger Heide in Niedersachsen.
Investitionsvolumen über 30 Millionen Euro
Das Emissionsvolumen der Vermögensanlage beträgt bis zu 1 Million Euro. Die Nettoeinnahmen belaufen sich laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 13.08.2024) bei Vollplatzierung auf bis zu 934.550 Euro. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Windparks Vinstedt betragen laut VIB 31,555 Millionen Euro. Neben den Nettoeinnahmen aus dem Crowdinvesting plant die Emittentin, das Vorhaben mit Eigenkapital von rund 3,92 Millionen Euro sowie mit Fremdkapital von 26,7 Millionen Euro zu finanzieren.
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Der Bürgerwindpark Vinstedt im Landkreis Uelzen in Niedersachsen soll aus drei Windenergieanlagen des Herstellers Vestas (Typ V162-6.2) bestehen. Die Emittentin wird laut VIB die Anlagen mit einer Nabenhöhe von 122 Metern nach geplanter vollständiger Inbetriebnahme im Januar 2026 betreiben. Die standortspezifische durchschnittliche jährlich zu erwartende Windgeschwindigkeit beträgt den Angaben nach 6,1 Meter pro Sekunde auf Nabenhöhe.
Zuschlag bei der Ausschreibung erhalten – auch Umspannwerk geplant
Laut VIB sind der Standort sowie alle notwendigen Zuwegungen mittels Pachtverträgen gesichert. Alle Netzanbindungsvoraussetzungen, die mindestens erfüllt sein müssen, sind bereits mit Einspeisezusage und Netzverknüpfungspunkt schriftlich bestätigt und liegen somit vor. Der Netzverknüpfungspunkt befindet sich am noch zu errichtenden Umspannwerk Westerweyhe. Das Baugenehmigungsverfahren für das Umspannwerk befindet sich aktuell in der Vorbereitung. Es besteht ein Förderanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Zuschlag wurde bereits erteilt.
Gemäß der Zuschlägeliste der Bundesnetzagentur hat die Emittentin bei der Windkraft-Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Februar 2024 den Zuschlag für die drei Windräder erhalten. Alle notwendigen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen liegen nach Angaben der Emittentin vor. Mit dem Hersteller Vestas bestehen laut VIB Vollwartungsverträge über die zu errichteten Windräder.
Verbindung zu PNE
Komplementärin der Emittentin ist die Bürgerwindpark Vinstedt Verwaltungsgesellschaft mbH. Deren Geschäftsführer sind Friedrich-Karl Bodin und Jonas Klatt. Zu den laut Handelsregister sieben Kommanditisten der Emittentin gehören auch Friedrich-Karl Bodin und die KWE eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Einer von zwei Gesellschaftern der KWE eGbR ist Jonas Klatt. Er ist laut Register einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, die KWE eGbR bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Jonas Klatt ist auch Geschäftsführer der PNE Power Generation GmbH. Auf der Internetseite der PNE AG wird Klatt, Head of Department Repowering, als Ansprechpartner für Kooperationen mit PNE genannt. Dort heißt es: „Die Entwicklung von Windparkprojekten, aber auch das Repowering, sind mit Risiken und Unwägbarkeiten verbunden. Mancher Entwickler oder Windpark-Betreiber sucht daher einen starken Partner. Auch hier haben wir als Gruppe ein großes Interesse an partnerschaftlichen Lösungen oder auch an dem Ankauf von Projekten oder Windparks.“
Laufzeit und Zins
Der Zinssatz der Nachrangdarlehen der Bürgerwindpark Vinstedt GmbH & Co. KG beträgt 5,5 Prozent pro Jahr. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Darlehensbetrages und endet am 31.12.2034. Die Emittentin hat aber das Recht, den Nachrangdarlehensvertrag ordentlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Monats zu kündigen, frühestens jedoch nach 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bei einer Kündigung muss die Emittentin eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe der Zinsen zahlen, die die Anlegerin oder der Anleger bis zum Ende der Laufzeit noch erhalten hätte.
Falls nicht vorher gekündigt, erfolgt die Rückzahlung des Darlehensbetrags laut VIB anteilig über die Laufzeit, jeweils zum dritten Bankarbeitstag nach dem 31.12. eines jeden Jahres, erstmals zum dritten Bankarbeitstag nach Ablauf des 31.12.2027. Das bedeutet gemäß den Angaben auf der Plattform ecozins, dass jährlich 12,5 Prozent des Darlehensbetrages zurückgezahlt werden sollen.
Risiken
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um unbesicherte Nachrangdarlehen mit einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt. Laut VIB können die Anlegerin oder der Anleger die Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen gegenüber der Emittentin nicht geltend machen, wenn dies für die Emittentin einen Insolvenzgrund herbeiführen würde.
Der Bau des Windparks wird laut VIB zum Großteil über Fremdkapital finanziert. In der Regel handelt es sich bei Windkraftprojekten dabei um Bankkapital, das vorrangig zu bedienen und besichert ist.
Gemäß den Angaben im VIB ist das Umspannwerk noch nicht genehmigt und der Windpark in einer frühen Bauphase. Demnach bestehen Baurisiken und teilweise Genehmigungsrisiken. Es ist möglich, dass sich die Fertigstellung des Windparks verzögert, Baukosten erhöhen oder Baumängel auftreten. Während der Betriebsphase besteht beispielsweise das Risiko, dass das Windaufkommen und damit der Stromertrag unter der Prognose bleibt. Für Anlegerinnen und Anleger besteht das Risiko, dass sie ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig verlieren.