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Bundesfinanzhof stoppt unfaire Fonds-Besteuerung
Wer vor 2018 Aktienfonds gekauft und sie später wieder veräußert hat, musste teils absurd hohe Steuern auf die erzielten Gewinne zahlen. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) korrigiert diesen Missstand, kommt für viele Anlegerinnen und Anleger aber zu spät.
Am 1. Januar 2018 trat die Investmentsteuerreform in Kraft. Seitdem werden bei Aktienfonds nur noch 70 Prozent der Veräußerungsgewinne besteuert. Allerdings können auch nur noch 70 Prozent der Verluste steuerlich geltend gemacht werden. Um bei Fondsverkäufen ab 2018 Steuerforderungen berechnen zu können, gingen Finanzämter bislang davon aus, dass bestehende Fonds am 31. Dezember 2017 veräußert und am 1. Januar 2018 zum gleichen Preis zurückgekauft wurden. Eine rein rechnerische, fiktive Annahme, die jedoch dazu führte, dass Anlegerinnen und Anleger Gewinne aus der Zeit vor 2018 zu 100 Prozent versteuern mussten, aber nur noch mit 70 Prozent der danach angefallenen Verluste verrechnen konnten.
446 Euro Gewinn, 712 Euro Steuern
Dies führte in einigen Fällen sogar dazu, dass Steuerforderungen über den erzielten Gewinnen lagen. Das norddeutsche Ehepaar beispielsweise, das über eine von der Schutzvereinigung der Kapitalanleger (SdK) finanzierte Klage das aktuelle BFH-Urteil (Aktenzeichen VIII R 22/23) erwirkte, sollte für einen Gewinn von 446 Euro 712 Euro Abgeltungssteuer zahlen. In der Urteilsbegründung weist der BFH darauf hin, „dass Verluste, soweit sie auf fiktiven Gewinnen basieren, das steuerliche Ergebnis in voller Höhe mindern“. Heißt: Nach dem 1. Januar 2018 entstandene Verluste müssen zunächst vollständig mit dem fiktiven Gewinn von 2017 verrechnet werden. Nur für darüber hinaus gehende Gewinne gelten die 70-Prozent-Regeln der Investmentsteuerreform.
Die SdK geht davon aus, dass viele Fondsanleger zu hohe Steuern gezahlt haben. Allerdings lässt sich das Geld nur noch bei offenen Steuerbescheiden zurückfordern. Als offen gelten auch Bescheide, die Finanzämter „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“ erlassen haben.
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