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Deutsche Bildung Studienfonds II: SdK ruft zur Bündelung der Anlegerinteressen auf
Die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG prüft derzeit mögliche Restrukturierungen von zwei Anleihen. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger aus München ruft Anlegerinnen Anleger deshalb zur Bündelung ihrer Interessen auf.
Die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG sieht Probleme bei der Rück- und Zinszahlung der Anleihen 2016/2026 (ISIN: DE000A2AAVM5) und 2017/2027 (ISIN: DE000A2E4PH). Daher erwägt das Unternehmen aus Frankfurt am Main unter anderem eine Verlängerung der Anleihelaufzeiten und eine Senkung der Verzinsung, gegebenenfalls verbunden mit einer möglichen erfolgsabhängigen endfälligen Zinszahlung. Für entsprechende Beschlüsse müsste das Unternehmen Gläubigerversammlungen einberufen.
Am 29. Juni 2026 wird die Anleihe 2016/2026 zur Rückzahlung fällig. Es geht dabei um 10 Millionen Euro plus Zinsen. Mit der Anleihe wurden Studienkredite finanziert, die von den Geförderten nach Abschluss ihres Studiums einkommensabhängig zurückgezahlt werden.
Ungedeckter Betrag von ungefähr 9,5 Millionen Euro
In den letzten Monaten hat die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG eigenen Angaben zufolge „unerwartet relevante Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Rückzahlungen der Geförderten festgestellt“. Grund dafür sei ein „Modellierungsfehler in den zugrunde gelegten Annahmen und der Berechnungsmechanik hinsichtlich der Dauer der einkommensabhängigen Zahlungen“. Dies sei erst jetzt sichtbar geworden. Man habe den Fehler zwar unverzüglich behoben, die erwarteten Gesamtrückzahlungen reduzierten sich aber von rund 122 Millionen Euro auf rund 110 Millionen Euro.
Vor dem Hintergrund sei derzeit nicht sichergestellt, dass die Refinanzierung von Tilgung und Verzinsung der in den Jahren 2026 und 2027 fälligen Anleihen realisiert werden könne. Der langfristig voraussichtlich ungedeckte Betrag von circa 9,5 Millionen Euro „dürfte unter den aktuellen Kapitalmarktbedingungen auch nur schwierig durch neue Investoren oder Banken refinanzierbar sein“.
SdK stellt Haftungsfrage
Aus Sicht der SdK bedarf es zunächst einer Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhaltes, bevor die Anleiheinhaber einer Laufzeitverlängerung und/oder einer Zinsstundung zustimmen könnten. Ferner stelle sich die Frage nach der Haftung für den Modellierungsfehler. Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln, und will eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Gläubiger sowie eine kostenlose Stimmrechtsvertretung in den Abstimmungen organisieren.
Betroffene Anlegerinnen und Anleger können sich auf der Website der SdK für einen kostenlosen Newsletter registrieren sowie eine Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung abrufen. Die als eingetragener Verein organisierte SdK weist darauf hin, dass sie selbst in Anleihen der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG investiert ist.
Die Studienfonds-Anleihe 2016/2026 notiert im gettex-Handel derzeit bei 39,25 Prozent ihres Nennwertes (12.11.2025, 8:40 Uhr). Die Anleihe 2017/2027 steht bei 32,00 Prozent (12.11.2025, 8:40 Uhr). Beide Anleihen haben seit Bekanntgabe der Restrukturierungspläne Ende letzter Woche stark an Kurswert verloren.
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04.05.26
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