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EU schwächt Lieferkettengesetz erheblich ab
Das EU-Lieferkettengesetz ist schon gescheitert, bevor es in Kraft getreten ist. Politik und Wirtschaft haben das Regelwerk so stark verwässert, dass es kaum nachhaltige Wirkung erzeugen wird.
Das Gesetz soll dazu beitragen, dass europäische Unternehmen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten so weit wie möglich minimieren. Das Europaparlament und Unterhändler der EU-Staaten haben sich jetzt aber darauf geeinigt, dass nur Konzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro unter das Gesetz fallen. In dem ursprünglich bereits vor einem Jahr verabschiedeten, bislang aber noch nicht angewendeten Gesetz lag die Grenze bei 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Jahresumsatz.
Keine Haftung, keine Handlungspläne
Zudem sollen Firmen, die gegen das Gesetz verstoßen, auf EU-Ebene nicht mehr zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung im Global Süden haben damit künftig keine Möglichkeit, europäische Konzerne zu verklagen. Als Strafe für Gesetzesverstöße ist nur noch eine Geldbuße von maximal 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes vorgesehen.
Außerdem werden Unternehmen von der Pflicht entbunden, Handlungspläne für das Erreichen ihrer Klimaziele in der Lieferkette vorzulegen. Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsländer müssen den Gesetzesänderungen noch zustimmen, dies gilt aber als Formsache.
Die konservativen Parteien im EU-Parlament hatten im November mit Unterstützung rechtsextremer Parteien den formalen Weg für eine Abschwächung des Lieferkettengesetzes freigemacht. Zuvor hatten Lobbyisten von Wirtschaftsverbänden Druck auf die Politik ausgeübt. Bundeskanzler Friedrich Merz plädierte sogar für die komplette Abschaffung des Gesetzes. Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken sprach von einem schwarzen Tag für Europa – Menschenrechte und Klimaschutz seien offenkundig nur noch billige Verhandlungsmasse.
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