Ohne Genossenschaften gäbe es in Deutschland deutlich weniger Wind- und Solaranlagen. / Foto: Pixabay

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Nachhaltige Rendite mit Genossenschaftsanteilen – so funktioniert's

Hohe nachhaltige Wirkung, basisdemokratische Strukturen und durchaus auch attraktive Renditen – Beteiligungen an nachhaltigen Genossenschaften können spannende grüne Geldanlagen sein. ECOreporter erklärt, was diese Beteiligungen von anderen Investments unterscheidet und worauf Anlegerinnen und Anleger achten sollten.

Was hat Die Tageszeitung (taz) gemeinsam mit der GLS Gemeinschaftsbank und der DENIC, der Registrierungsstelle für Internetdomains mit der Endung .de? Es ist die Rechtsform: Sie alle sind Genossenschaften. Genauso wie die Volks- und Raiffeisenbanken, viele EDEKAs, Dorfläden, Fischereien, Handwerker-Einkaufsgemeinschaften, Taxizentralen, Weinkellereien und nicht zuletzt Bürgerenergiegesellschaften. Rund 8.000 Genossenschaften soll es 2023 in Deutschland gegeben haben; je nach Quelle schwanken die Zahlen leicht.

Statistisch gesehen sind die Deutschen ein Volk der Genossinnen und Genossen, denn mit 20 Millionen Mitgliedern ist rein rechnerisch fast ein Viertel der Deutschen Teil einer Genossenschaft. Weltweit haben Genossenschaften, anderswo auch Kooperativen genannt, laut dem Portal Deutschland.de sogar rund 800 Millionen Mitglieder in über 100 Ländern. Sie sichern 100 Millionen Arbeitsplätze, sind aber auch Motoren der Innovation und Transformation: So hatten deutsche Bürger*innen-Energie-Genossenschaften nach Angaben der EnBW-nahen Karlsruher Stiftung Energie & Klimaschutz bis 2021 beispielsweise immerhin 3,2 Milliarden Euro in Erneuerbare-Energie-Kraftwerke investiert.

Ob groß oder klein: gleiches Stimmrecht für alle

Um Mitglied einer Genossenschaft zu werden, erwirbt man einen Genossenschaftsanteil. Und damit kann die Mitgliedschaft auch als Geldanlage interessant werden, denn für jeden Anteil wird in der Regel eine Dividende ausgeschüttet, die durchaus interessante Höhen erreichen kann. Zusätzlich erhält man in der Regel ein Stimmrecht, kann also bei den Generalversammlungen einer Genossenschaft abstimmen, etwa bei den Vorstandswahlen. Das ist eine Parallele zur GmbH oder Aktiengesellschaft.

Aber es gibt einen wesentlichen Unterschied bei den Stimmrechten: In einer Aktiengesellschaft kann beispielsweise eine einzelne Aktionärin die Stimmmehrheit haben, in einer GmbH ein Gesellschafter. Dagegen hat in der Regel jedes Genossenschaftsmitglied nur eine einzige Stimme – unabhängig davon, wie viele Anteile es erworben hat. Das ist ein Grund dafür, warum die Genossenschaft als „urdemokratische“ Rechtsform gilt. Zudem können außenstehende Investoren nicht die Geschäftspolitik bestimmen.

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