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Greenwashing: Gericht untersagt irreführende Generali Investments-Werbung
Der Vermögensverwalter Generali Investments hat seinen Generali Exklusiv Fonds in einem Marketingfilm mit irreführenden Nachhaltigkeitsangaben beworben. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Generali Investments erfolgreich auf Unterlassung einiger Werbeaussagen für den Generali Exklusiv Fonds verklagt. Der Fonds wird exklusiv in Fondspolicen verwendet, die die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) vertreibt.
"Mindestens missverständlich"
Generali Investments hat künftig unter anderem die Behauptung zu unterlassen, der Fonds „stehe immer im Einklang mit den im Film eingeblendeten UN-Nachhaltigkeitszielen, obwohl nach den Angaben des Fondsemittenten in der vorvertraglichen Offenlegung der Fonds diese UN-Nachhaltigkeitsziele nur in eingeschränktem Maß verfolgt beziehungsweise zur Erreichung dieser UN-Nachhaltigkeitsziele nur beitragen 'kann'", wie es in dem Gerichtsurteil mit dem Aktenzeichen 87 O 26/25 heißt, über das die Plattform „Fonds professionell“ zuerst berichtete und das ECOreporter vorliegt. Für das Gericht sind die Werbeaussagen „mindestens missverständlich, wenn nicht gar objektiv unzutreffend und daher irreführend“.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf Anfrage von „Fonds professionell“ teilte Generali Investments mit, man habe das betreffende Material „proaktiv entfernt“ und werde sicherstellen, dass die beanstandeten Aussagen in künftigen Marketingmaterialien nicht mehr auftauchen.
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