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Nachhaltige Aktien, Anleihen / AIF, Finanzdienstleister, Fonds / ETF
Ihr Geld 2025: Diese 7 Dinge ändern sich
Neues Jahr, neue Bedingungen für Geldanlagen. ECOreporter nennt Ihnen sieben Bereiche, in denen es 2025 Änderungen gibt.
1. Strengere Vorschriften für nachhaltige Fondsnamen
Bislang war es für die Finanzindustrie ziemlich leicht, bei Fonds Greenwashing zu betreiben. Einfach Begriffe wie „ESG“, „Umwelt“ oder „Klima“ in den Fondsnamen packen und im Anlagekonzept ein paar Nachhaltigkeitskriterien zumindest mal erwähnen – fertig war ein Produkt, das von außen schön grün aussieht, mit echter Nachhaltigkeit aber oft nur wenig zu tun hat.
Mit diesem Etikettenschwindel ist jetzt zumindest teilweise Schluss. Seit 21. November 2024 sollen in der EU neue Fonds und ETFs, die sich mit nachhaltigen Namen schmücken, nachweisen, dass sie mindestens 80 Prozent ihres Vermögens nachhaltig investieren. Produkte, die bereits vor dem Stichtag am Markt waren, haben ihre Namen bis 21. Mai dieses Jahres anzupassen, falls sie nicht den neuen Vorgaben entsprechen. Die einzelnen EU-Länder müssen die Richtlinien nicht anwenden, Deutschland hat aber beispielsweise schon im Oktober angekündigt, die Vorgaben zu übernehmen.
Wirklich nachhaltige Fonds hat ECOreporter hier getestet, richtig grüne ETFs finden Sie hier.
Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.
2. Verrechnungsgrenze für Verluste aus Termingeschäften entfällt
Seit 2021 war es nicht mehr möglich, Verluste oberhalb von 20.000 Euro aus Termingeschäften wie Derivaten, Optionen oder Hebelzertifikaten mit Gewinnen zu verrechnen. Diese Grenze entfällt ab dem Steuerjahr 2024, sprich für die Steuererklärung, die Sie 2025 abgeben, und für die Vorjahre, soweit noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide vorliegen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung geäußert hatte.
Auch die Verrechnungsgrenze von 20.000 Euro für sogenannte „wertlose Wirtschaftsgüter“ gilt ab dem Steuerjahr 2024 und rückwirkend für offene Steuerbescheide nicht mehr. Wertlose Wirtschaftsgüter sind beispielsweise Pleiteaktien, bei denen die Verkaufsgebühren höher sind als die Erlöse.
3. Vorabpauschale auf Gewinne von Fonds und ETFs steigt
Anfang des Jahres ziehen Depotbanken von den Verrechnungskonten ihrer Kunden die Vorabpauschale auf Gewinne von Fonds und ETFs ein. Das ist eine Vorabsteuer, mit der Wertzuwächse schon während der Haltezeit der Produkte teilweise versteuert werden. Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Abgabe, sondern lässt sich mit der Steuer verrechnen, die anfällt, wenn Sie einen Fonds oder ETF irgendwann mit Gewinn verkaufen.
Die Pauschale orientiert sich am Basiszins der Bundesbank, der sich aus langfristigen Renditen deutscher Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren ableitet. Für die Vorabsteuer, die Anfang 2025 eingezogen worden ist, lag der Basiszins bei 2,29 Prozent. Für die Steuerzahlung 2026 beträgt der Zinssatz 2,53 Prozent. Daraus ergibt sich für Aktienfonds im Wert von 10.000 Euro, die 2025 Gewinne erzielt haben, Anfang nächsten Jahres eine Steuerbelastung von 32,70 Euro plus gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Vorabsteuer wird nur für Fonds und ETFs fällig, die erhaltene Dividenden teilweise oder vollständig in neue Fondsanteile anlegen, also thesaurieren. Mehr zum Thema Vorabpauschale lesen Sie hier.
4. Keine Zusatzkosten mehr für Echtzeitüberweisungen

Wer genau hinschaut und gut rechnet, kann auch 2025 Steuern und Gebühren sparen. / Foto: Pixabay
Ab 9. Januar sind Banken in der EU verpflichtet, Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) in Euro anzunehmen. Spätestens am 9. Oktober müssen sie auch Echtzeitüberweisungen versenden können. Instant Payments müssen innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger ankommen und dürfen ab diesem Jahr nicht mehr teurer sein als Standardüberweisungen.
Echtzeitüberweisungen sind von den Finanzinstituten rund um die Uhr auszuführen, an 365 Tagen im Jahr. Ab 2027 sollen sie für EU-Bürger auch im Zahlungsverkehr mit Banken außerhalb des Euroraums möglich sein.
5. Höhere Freigrenzen in der betrieblichen Altersvorsorge
Seit Anfang 2025 können Sie mehr Geld abgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stecken. Für Einzahlungen (Entgeltumwandlungen) in Betriebsrenten fallen bis 322 Euro im Monat keine Sozialabgaben an, bis 644 Euro keine Steuern. 2024 waren es 302 bzw. 604 Euro. Die Werte orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
6. Freiwillige Einlagensicherung der Banken speckt ab
Die gesetzliche Einlagensicherung garantiert die Erstattung von bis zu 100.000 Euro pro Kundin und Kunde, wenn in Deutschland eine Bank pleitegeht. Darüber hinaus gibt es noch weitere Sicherungssysteme, etwa den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Die Gewährleistung dieses Fonds, dem viele private deutsche Banken angehören, richtet sich nach der Höhe des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Instituts. Bislang waren Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von 15 Prozent des Eigenkapitals abgesichert. Seit Anfang dieses Jahres sind es noch 8,75 Prozent, pro Person maximal 3 Millionen Euro.
7. Garantiezins für Lebensversicherungen steigt
Der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapitellebensversicherungen und private Rentenversicherungen ist zum 1. Januar erstmals seit 30 Jahren gestiegen, von 0,25 auf 1 Prozent. Er gilt auch für neue Riester- und Rürup-Verträge sowie betriebliche Direktversicherungen.
Der Garantiezins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und gibt an, welchen Zins Versicherer ihren Kundinnen und Kunden höchstens garantieren dürfen. Er wird daher auch Höchstrechnungszins genannt. Den garantierten Zins gibt es nicht auf die kompletten Einzahlungen der Versicherten, sondern nur auf den Sparanteil, also das Geld, das nach Abzug der Kosten für die Versicherung übrig bleibt.
Die meisten Kapitallebensversicherungen und ähnlichen Produkte schätzt ECOreporter auch mit dem neuen Höchstrechnungszins nicht als attraktiv ein. Bei Tages- und Festgeld sind die Renditen oft höher (eine aktuelle Übersicht nachhaltiger Angebote finden Sie hier). ECOreporter rät daher (und wegen der hohen Kosten und meist unflexiblen Strukturen) weiterhin vom Abschluss neuer klassischer Lebens- und Rentenversicherungen ab.
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04.01.26
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