Das Foto zeigt einen Windpark. Über die Plattform GLS Crowd werden aktuell Anlegerinnen und Anleger für ein Windkraftprojekt gesucht. / Symbolfoto: Pixabay

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Im Check: Windpark Wagenfeld – Crowdinvesting mit 5,7 % Zins

Der Windpark Wagenfeld-Süd im niedersächsischen Landkreis Diepholz befindet sich in der Bauphase. Um die Baukosten teilweise zu (re-)finanzieren, bietet die Windpark-Projektgesellschaft Nachrangdarlehen an. Deren Zinssatz beträgt 5,7 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund zehn Jahren. Eine Zeichnung ist ab 250 Euro über die Plattform GLS Crowd möglich.

Der Plattformbetreiber GLS Crowdfunding GmbH und die Bochumer GLS Bank sind gesellschaftsrechtlich voneinander unabhängig. Zwischen dem Plattformbetreiber und der GLS Gemeinschaftsbank eG (GLS Bank) besteht gemäß den Angaben in den Projektprofil-Anlagen aber ein Kooperationsvertrag. Im Zuge dessen besteht für die GLS Bank unter anderem ein Vorschlagsrecht hinsichtlich der über die Plattform vermittelten Finanzierungsprojekte.

Anbieterin und Emittentin der Nachrangdarlehen „Bürgerwindpark Wagenfeld-Süd“ ist die 1. Windpark Wagenfeld-Süd GmbH & Co. KG aus Wagenfeld. Ihre Geschäftstätigkeit ist laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 13.5.2025) die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen in Wagenfeld sowie die Veräußerung der erzeugten Energie. Das Crowdinvesting soll den Bau von drei Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von zusammen rund 17 Megawatt (MW) teilweise finanzieren.

Wer steuert das meiste Kapital für den Bau der Windkraftanlagen bei? In welche Gruppe ist die Emittentin eingebunden? Wie ist der Projektstand des Windparks? Wann haben die Anlegerinnen und Anleger Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung? Wo liegen Risiken? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im folgenden Premium-Bereich.

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

Mehrere Unternehmen der Wagenfelder Energie eG involviert

Komplementärin und alleinige Kommanditistin der Emittentin ist die Genossenschaft Wagenfelder Energie eG aus Wagenfeld. Das Windpark-Projekt soll gemäß den Angaben im Projektprofil (vom 21.5.2025) in Zusammenarbeit mehrerer Tochtergesellschaften der Wagenfelder Energie eG errichtet werden. Dazu zählen der Generalunternehmer (WEB - Wagenfelder Energie Baugesellschaft mbH & Co. KG), die Betriebsführungsgesellschaft (WEBF - Wagenfelder Energie Betriebsführungsgesellschaft mbH & Co. KG) und die Infrastrukturgesellschaft (WEI - Wagenfelder Energie Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG), die die gemeinsam genutzte Infrastruktur einschließlich des für den Windpark zu errichtenden Umspannwerks halten soll. Diese Unternehmen sind jeweils vollständige Töchter der Wagenfelder Energie eG. Auch bei der Projektentwicklungsgesellschaft (WWSE Windpark Wagenfeld-Süd Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG), der Verkäuferin der Projektrechte an dem Windpark, handelt es sich um verbundenes Unternehmen, dessen Gesellschafter die Mitglieder der Wagenfelder Energie eG sind.

Projektstand

Das Nachrangdarlehenskapital soll einen Teil des für den Bau von drei Windenergieanlagen eingebrachten Eigenkapitals refinanzieren. Die drei Anlagen des Herstellers Enercon mit einer Nennleistung von je 5,56 Megawatt sind laut VIB Teil eines Windparks mit insgesamt sieben Windkraftanlagen, wobei die vier weiteren Anlagen nicht Teil dieser Vermögensanlage sind.  Die Genehmigung für das Umspannwerk steht laut VIB noch aus. Der Bau des Windparks hat nach Angaben von WWSE bereits im Oktober 2024 begonnen, die Inbetriebnahme ist für den Herbst 2026 vorgesehen. Bei der Windenergie-Ausschreibung der Bundesnetzagentur zum Gebotstermin 1.11.2024 hat die Emittentin jeweils einen Zuschlag für die drei Windenergieanlagen erhalten.

Finanzierung

Das Emissionsvolumen des Nachrangdarlehensangebots beträgt bis zu 3,0 Millionen Euro. Bislang sind nach Angaben von GLS Crowd rund 800.000 Euro platziert (Stand: 26.6.2025). Die Nettoeinnahmen von 2,868 Millionen Euro (bei Vollplatzierung) sollen laut VIB einen Teil des eingebrachten Eigenkapitals von 7,366 Millionen Euro refinanzieren. Zudem hat die Emittentin laut Kennzahlenübersicht (Stand: 9.5.2025) 30 Millionen Euro langfristige Verbindlichkeiten bei der GLS Bank. Neben diesen Darlehen hat die Emittentin bei der GLS Bank Verbindlichkeiten aus kurzfristigen Betriebsmittelfinanzierungen von rund 3,1 Millionen Euro und Avale von rund 1,0 Millionen Euro (Stand: 9.5.2025).

Laufzeit und Zins

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet am 30.6.2035. Die Emittentin kann die Darlehen aber vorzeitig zum Jahresende ordentlich kündigen, erstmalig zum 31.12.2030. Bei einer Kündigung beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung 50 Prozent der Zinsansprüche, die über die restliche Laufzeit der Nachrangdarlehen noch angefallen wären. Der Zinssatz der Darlehen beträgt 5,7 Prozent pro Jahr. Die Tilgung erfolgt laut VIB in Raten von jeweils 12,50 Prozent jährlich ab dem 30.6.2028. 

Hohe Risiken

Bei der Vermögensanlage handelt es sich um ein Nachrangdarlehen mit einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Dies kann dazu führen, dass die Ansprüche der Anlegerinnen und Anleger auf Zins- und Rückzahlungen bereits außerhalb eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sind. Die Nachrangdarlehen sind nicht besichert. Langfristige Bankfinanzierungen für Windparkprojekte sind in der Regel besichert.

Die Darlehen der GLS Bank sind durch die Emittentin vorrangig vor den Nachrangdarlehen der Crowdinvestoren zu bedienen. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Emittentin kann es daher dazu kommen, dass sie die Darlehen der GLS Bank bedienen kann, nicht aber die Nachrangdarlehen der Crowdinvestoren.

Aufgrund der gesellschaftlichen und personellen Verflechtungen innerhalb der Gruppe der Wagenfelder Energie eG kann es zu Interessenkonflikten kommen, die zu Ungunsten der Emittentin gelöst werden könnten.

Es ist möglich, dass sich der Bau der Windkraftanlagen verzögert und es zu Kostensteigerungen kommt. Durch die Erzeugung und den Verkauf von Strom aus den drei zu errichtenden Windenergieanlagen sollen Umsätze generiert werden, mit denen die Emittentin die Zins- und Tilgungszahlungen an die Anlegerinnen und Anleger leisten will.  Es besteht das Risiko, dass die Umsatzerlöse unter den Erwartungen der Emittentin liegen. Für Anlegerinnen und Anleger besteht ein erhebliches Risiko, ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig zu verlieren.

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