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Erneuerbare Energie, Meldungen
Rekordvolumen bei Biomasseausschreibung – rund 700 Zuschläge
Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. Oktober 2025 bekannt gegeben. Da kurz vor dem Gebotstermin eine Genehmigung der Europäischen Kommission kam, konnte das Ausschreibungsvolumen deutlich erhöht werden. Daher hat sich im Vergleich zur vorherigen Ausschreibungsrunde das Zuschlagsvolumen mehr als vervierfacht auf rund 814 Megawatt (MW).
Bei der Oktober-Ausschreibungsrunde wurden erstmals die Änderungen durch das Biomassepaket angewendet. Die Europäische Kommission hatte die Regelungen vor dem Gebotstermin mit Entscheidung vom 18. September beihilferechtlich genehmigt. Das Biomassepaket ist ein zentrales Element der EEG-Novelle aus dem Februar 2025 und regelt unter anderem die Förderung von Biogasanlagen neu.
Flexible Biomasseanlagen für mehr Marktintegration von Solar- und Windstrom
„Durch die beihilferechtliche Genehmigung des Biomassepakets können die in den Ausschreibungen erfolgreichen Biomasseanlagen nun einen stärkeren Beitrag zur Marktintegration der Erneuerbaren Energien leisten. Die Überzeichnung der Ausschreibung zeigt, dass die neuen Förderregeln gut angenommen werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Durch das Biomassepaket erhalten nach Angaben der Bundesnetzagentur nur Anlagen eine Förderung, die sehr flexibel betrieben werden können. Biomasseanlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, werden nach den neuen Regelungen dazu angereizt, auf die Signale des Strompreises zu reagieren. Dadurch sollen sie sich aktiv an der Marktintegration von volatilem Solar- und Windstrom beteiligen. Weitere Details zum Biomassepaket erhalten Sie hier.
Ausschreibung leicht überzeichnet
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 813 MW wurden 807 Gebote mit einer Gebotsmenge von 940 MW eingereicht. Es konnten 692 Gebote mit zusammen 814 MW einen Zuschlag erlangen. Davon entfielen 33 Zuschläge mit etwa 63 MW auf Neuanlagen und 659 Zuschläge mit rund 752 MW auf Bestandsanlagen.
Trotz der deutlichen Erhöhung des Ausschreibungsvolumens war die Oktober-Ausschreibung daher leicht überzeichnet. Die vorherigen Ausschreibungsrunden seit 2023 waren massiv überzeichnet gewesen, sodass zahlreiche Bieter bislang erfolglos versucht hatten, einen Zuschlag zu erhalten.
Zahlreiche Gebote ausgeschlossen
87 Gebote mussten bei der Oktober-Ausschreibung vom Verfahren ausgeschlossen werden. Bieter, die vor EU-Genehmigungserteilung ein Gebot für die alte Rechtslage eingereicht hatten, sollten das Gebot laut Bundesnetzagentur fristgerecht bis zum 1. Oktober zurücknehmen. Wenn keine fristgerechte Rücknahme erfolgte, wäre laut Bundesnetzagentur im Fall der Zuschlagserteilung die Biomasseanlage an das für die alte Rechtslage abgegebene Gebot verbindlich und dauerhaft gebunden, während sich die Förderung nach diesem Zuschlag nach der neuen Rechtslage richten würde. Soweit für dieselbe Anlage ein Gebot für jeweils die neue und alte Rechtslage abgegeben wurde und die Rücknahme eines der Gebote nicht fristgerecht erfolgte, wurden laut Bundesnetzagentur beide Gebote vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Bayern mit den meisten Zuschlägen
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 11,00 Cent/kWh bis 19,48 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in der Oktober-Ausschreibungsrunde bei 18,11 Cent/kWh und damit deutlich unterhalb des Höchstwerts für Bestandsanlagen von 19,43 Cent/kWh.
Das größte Zuschlagsvolumen entfiel auf Gebote für Standorte in Bayern (276 MW, 266 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringeren Volumina für Standorte in Niedersachsen (143 MW, 122 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (94 MW, 63 Zuschläge).
Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. April 2026 statt.