Mit dem Nachrangdarlehen sollen die Kosten für ein Solarprojekt refinaziert werden. / Symbolbild: Pixabay

  Crowd-Investment

Im Check: Crowdinvesting für Solarpark mit 6 % Zins

Die SESP Photovoltaik Isenbüttel GmbH & Co. KG betreibt einen Solarpark, der seit Juni 2024 Strom einspeist. Um einen Teil des für den Bau des Solarparks eingesetzten Eigenkapitals zu refinanzieren, bietet das Unternehmen über GLS Crowd ab 250 Euro Nachrangdarlehen an. Der Zinssatz beträgt 6,0 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund zehn Jahren.

Emittentin der Nachrangdarlehen ist die SESP Photovoltaik Isenbüttel GmbH & Co. KG aus Schladen in Niedersachsen. Gemäß den Angaben auf GLS Crowd haben in einer dreiwöchigen Vorzeichnungsphase die Bürgerinnen und Bürger von Isenbüttel 16.000 Euro des Emissionsvolumens von 500.000 Euro gezeichnet. Laut GLS Crowd können nun ab dem 24.4.2025, 10 Uhr, auch Anlegerinnen und Anleger außerhalb der Region Isenbüttel das Angebot zeichnen.

Welche Verbindung besteht bei der SESP-Gruppe zu einer Emittentin einer Windkraft-Anleihe? Welche Kündigungsregelung gibt es beim Crowdinvestingangebot? Wie sieht die Gesamtfinanzierung des Solarparks aus – und kann diese ein Risiko sein?

Wer sind die Projektpartner?

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Im Projektprofil auf GLS Crowd werden das Unternehmen und seine Partner vorgestellt: "Die South Eastern Solar Projects Unternehmensgruppe (SESP Solar Projects GmbH und Co. KG) wurde 2020 gemeinschaftlich aus zwei langfristig im Bereich der erneuerbaren Energien tätigen Unternehmen gegründet: der Enerlignum GmbH in Schladen, die seit 2006 insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung tätig ist, und der Ebert Erneuerbare Energien GmbH und Co. KG, einem mittelständischen, inhabergeführten Unternehmen, das bereits seit 1998 als Pioniere der Branche in den Bereichen Windkraft, Biogas und Photovoltaik in Cremlingen und seit 2005 auch in Kiel projektiert."

Ein Unternehmen der Ebert-Unternehmensgruppe hat letztes Jahr eine Windkraft-Anleihe angeboten, die ECOreporter hier analysiert hat: Unabhängige Analyse: Wie attraktiv ist die Windenergieanleihe Elbe-Steinlah I mit 6,75 % Zins?

Laufzeit und Zins

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet am 31.3.2035. Der Emittentin steht laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 2.4.2025) aber ein ordentliches Kündigungsrecht zu, welches jährlich mit Wirkung zum Geschäftsjahresende ausgeübt werden kann, erstmalig zum 31.12.2029. Der Zinssatz der Nachrangdarlehen beträgt 6,0 Prozent pro Jahr.

Die Tilgung erfolgt laut VIB in jährlichen Raten von jeweils 10 Prozent ab dem 31.3.2026. Bei Ausübung des ordentlichen Kündigungsrechts und vorfälliger Rückzahlung der Nachrangdarlehen ist die Emittentin laut VIB verpflichtet, eine pauschalisierte Vorfälligkeitsentschädigung von 50 Prozent der Zinsen zu zahlen, die Anlegerinnen und Anleger in der restlichen Laufzeit der Nachrangdarlehen sonst erhalten hätten.

Wozu dient das Kapital aus dem Crowdinvesting?

Das Nachrangdarlehenskapital soll einen Teil des Eigenkapitals refinanzieren, das SESP Photovoltaik Isenbüttel für den Bau der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage eingesetzt hat. Die Solaranlage hat laut VIB eine Nennleistung von rund 7.000 Kilowattpeak (kWp) und wurde bereits in Betrieb genommen.

SESP Photovoltaik Isenbüttel ist laut VIB Pächterin der Grundstücke, auf welchen die Anlage errichtet wurde. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich nach Angaben der Emittentin auf 4,277 Millionen Euro. Die Nettoeinnahmen von 472.000 Euro, die im Rahmen des Crowdinvestings eingesammelt werden sollen, refinanzieren laut VIB einen Teil des eingesetzten Eigenkapitals von 577.000 Euro. Sie reichen nach Angaben der Emittentin gemeinsam mit vorrangigen Darlehen von 3,7 Millionen Euro zur Umsetzung des Vorhabens aus. Durch die Erzeugung und den Verkauf von Strom werden Umsätze generiert, aus denen die Emittentin die Zins- und Tilgungszahlungen an die Anlegerinnen und Anleger leisten will.

Risiken

Es besteht das Risiko, dass die Umsätze der Emittentin unter ihren Erwartungen bleibt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn schwere Schäden an der Solaranlage auftreten oder die Sonneneinstrahlung und in der Folge die Stromerträge die kalkulierten Werte deutlich verfehlen.

Bei der Kapitalanlage handelt es sich um Nachrangdarlehen mit einem so genannten qualifizierten Rangrücktritt und einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre. Vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bedeutet laut VIB, dass alle Ansprüche auf Zinszahlung und Tilgung gegenüber der SESP Photovoltaik Isenbüttel nicht geltend gemacht werden können, wenn die Gesellschaft dadurch Insolvenz anmelden müsste, also zahlungsunfähig würde. Auch wenn das Unternehmen aus anderen Gründen zahlungsunfähig werden sollte, müssten keine Zahlungen mehr geleistet werden.

Ein qualifizierter Rangrücktritt wiederum heißt laut VIB, dass die Forderungen aus den Nachrangdarlehen (also die Ansprüche auf Zinszahlung und Rückzahlung der Investition) im Falle der Liquidation oder Insolvenz hinter so genannte vorrangige Forderungen zurücktreten. Solche vorrangigen Forderungen können zum Beispiel Bankkredite sein. Die Forderungen der Kreditinstitute würden dann vorrangig bedient.

Gemäß den Angaben im VIB machen die vorrangigen Darlehen einen hohen Anteil von ungefähr 86 Prozent an der Gesamtfinanzierung aus. Für Anlegerinnen und Anleger kann daher ein erhöhtes Risiko bestehen, dass sie ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig verlieren.

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