Vor allem Firmen, die finanzielle Probleme haben, lassen sich ungerne in die Karten gucken. / Foto: Pixabay

  Anleihen / AIF, Wachhund

Verspätete Jahresberichte werden teurer

Viele Unternehmen veröffentlichen ihre Jahresberichte nicht fristgerecht. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) erhöht deshalb die Strafzahlungen.

Firmen, die Finanzprodukte anbieten, müssen spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende ihren Jahresabschluss veröffentlichen. Dies geschieht vor allem bei Unternehmen, die in Schwierigkeiten stecken, häufig nicht und ist ein Warnsignal für Anlegerinnen und Anleger (ECOreporter berichtete hier).

Erstes Ordnungsgeld verzehnfacht

Das BfJ teilte nun gegenüber der Zeitschrift „Stiftung Warentest Finanzen“ (ehemals „Finanztest“) mit, man habe das erste Ordnungsgeld bei Verstößen gegen die Veröffentlichungspflichten von zumeist 2.500 Euro auf 25.000 Euro angehoben, um den Offenlegungsdruck „spürbar zu erhöhen“. Das Bundesamt leitet eigenen Angaben zufolge Ordnungsgeldverfahren gegen alle säumigen Unternehmen ein, die ihm vom Bundesanzeiger gemeldet werden, pro Jahr mehrere hundert.

Erfolgt auch nach der Verhängung des ersten Ordnungsgeldes keine Veröffentlichung der Finanzberichte, setzt das BfJ weitere Ordnungsgelder fest, diesmal gegenüber den Geschäftsführern der Unternehmen. Schwierig ist das Eintreiben dieser Gelder, wenn die Firmen im Ausland sitzen.

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