Frauen im Gazastreifen. Der Norwegische Staatsfonds könnte sich von Beteiligungen an Unternehmen trennen, die Waffen an Israel liefern. / Foto: Pixabay

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Gaza-Krieg: Schließt der Norwegische Staatsfonds US-Aktien aus?

Der Ethikrat des Norwegischen Staatsfonds erwägt derzeit, weitere Aktien von Unternehmen zu verkaufen, die an Israels Vorgehen im Gazastreifen beteiligt sind.

„Der Ethikrat ist der Ansicht, dass die ethischen Richtlinien eine Grundlage für den Ausschluss einiger weiterer Unternehmen aus dem Government Pension Fund Global bieten, zusätzlich zu denen, die bereits ausgeschlossen wurden“, heißt es in einem Schreiben des Fonds an das norwegische Finanzministerium, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt.

Der Staatsfonds hat bereits neun Unternehmen ausgeschlossen, die in den von Israel besetzten Gebieten tätig sind. Die Namen ausgeschlossener Firmen veröffentlicht der Fonds erst, wenn der Verkauf der Anteile abgeschlossen ist.

Laut Reuters könnte der Staatsfonds unter anderem die US-Konzerne General Electric, RTX und General Dynamics aus seinem Anlageuniversum verbannen. Die Unternehmen stellen nach Recherchen von Nichtregierungsorganisationen Waffen her, die Israel im Gazastreifen einsetzt. Reuters zufolge haben die Konzerne bislang nicht auf Anfragen der Agentur reagiert.

KLP, ein anderer norwegischer Pensionsfonds, hat sich im Juni von seiner Beteiligung am US-Konzern Caterpillar getrennt. Caterpillar stellt unter anderem Bulldozer her, die KLP zufolge bei der Zerstörung palästinensischer Gebäude und dem Bau illegaler israelischer Siedlungen im Gazastreifen und im Westjordanland eingesetzt werden. Caterpillar hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Der Norwegische Staatsfonds ist mit einem Vermögen von 1,7 Billionen US-Dollar der größte staatliche Fonds der Welt. In einer Mitteilung seines Ethikrates heißt es, dass „die Besatzung selbst, die israelische Siedlungspolitik und die Art und Weise, wie Israel die natürlichen Ressourcen in den Gebieten ausbeutet, im Widerspruch zum Völkerrecht stehen“. Der Ethikrat beruft sich in seiner Einschätzung unter anderem auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs aus dem Juli.

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