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Anleihen / AIF, ECOanlagecheck, Windenergie-Investments, Solarenergie-Investments
Unabhängige Analyse: Offener Publikumsfonds KGAL Klimasubstanz
Der offene Fonds KGAL Klimasubstanz soll mittelbar hauptsächlich in Solaranlagen und Windparks investieren. Schwerpunktmäßig sind Standorte in Europa vorgesehen. Anlegerinnen und Anleger können sich ab rund 50 Euro an dem Fonds beteiligen. ECOreporter hat das Beteiligungsangebot eingehend geprüft.
KGAL will in den ersten vier bis sechs Jahren der Fondslaufzeit ein Grundportfolio von 15 bis 25 Infrastrukturprojekten im Wert von 500 bis 750 Millionen Euro erreichen. Für das Grundportfolio sollen vor allem Anlagen erworben werden, die bereits in Betrieb sind und sich in Kernländern der EU befinden (insbesondere Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und Schweden). Zur Diversifizierung des anfänglichen Portfolios kann der Fonds laut Prospekt vereinzelt auch in anderen Ländern investieren.
Exklusiv für den Fonds Klimasubstanz hat sich KGAL nach eigenen Angaben bereits im vierten Quartal 2023 eine Ankaufspipeline aus Wind- und Photovoltaik-Parks in Deutschland und Polen gesichert. Bei den voraussichtlich ersten Projekten des Fonds handelt es sich den Angaben nach um einen noch zu errichtenden kleinen Windpark mit rund 10 Megawatt (MW) Leistung in Deutschland und einen in Betrieb befindlichen Solarpark mit rund 45 MW in Polen. KGAL geht davon aus, dass bei einem erfolgreichen Abschluss der Prüfungsphasen (Due Diligence) der Ankauf der Projekte bis April dieses Jahres erfolgen wird (Stand 1.2.2024).
Über welche Erfahrungen, Leistungsnachweise, Kompetenzen und Projektpipelines im Bereich Erneuerbare Energien verfügt KGAL? Sind Immobilien auch eine Option für den Fonds? Was fällt bei den Transaktionskosten auf? Welche Bedingungen gelten für Ausschüttungen des Fonds? Wie hoch sind die erwarteten Renditen? Welche Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken hat das Fondsangebot? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie nachfolgend im Premium-Bereich.
Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.
Der Fonds mit der offiziellen Schreibweise „KGAL klimaSUBSTANZ“ ist ein Infrastruktur-Sondervermögen gemäß § 260a ff des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Die zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände stehen laut Prospekt gemäß § 245 KAGB im Eigentum der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus Frankfurt am Main, die die Vermögensgegenstände treuhänderisch für die Anlegerinnen und Anleger verwaltet.
Fondsinitiatorin und Leistungsbilanz
Die KVG bedient sich bei der Umsetzung des Anlagekonzeptes des Fonds einer Investitionsberatungsgesellschaft und hat diese Tätigkeiten an die KGAL Investment Management GmbH & Co. KG aus Grünwald bei München ausgelagert. Die Investitionsberatungsgesellschaft ist laut Prospekt eine seit dem 30. Juni 2014 zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft, die der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Die Investitionsberatungsgesellschaft erteilt der KVG laut Prospekt unverbindliche Anlageempfehlungen im Hinblick auf die Anlage in Vermögensgegenstände und den Abschluss entsprechender Transaktionen und erbringt die damit verbundenen Vorbereitungshandlungen. Darüber hinaus wird die Investitionsberatungsgesellschaft den Angaben nach Leistungen zur Unterstützung des Portfoliomanagements sowie im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte an den Infrastruktur-Projektgesellschaften des Fonds übernehmen.
Die KGAL-Gruppe (KGAL, Fondsinitiatorin) ist ein Investment- und Asset-Manager in den Bereichen Immobilien, Flugzeuge und – seit 2003 – Infrastruktur für Erneuerbare Energien. Ab 2005 hatte die Fondsinitiatorin mehrere Photovoltaik-Publikumsfonds aufgelegt, die in Solaranlagen in Deutschland, Spanien und Italien investierten. Eine aktuelle Leistungsbilanz für die Fonds liegt nicht vor, da die Fondsinitiatorin mehr als zehn Jahre lang im Bereich Erneuerbare Energien keine Publikumsfonds mehr aufgelegt hatte, sondern sich auf Angebote für institutionelle und professionelle Anlegerinnen und Anleger konzentriert hat. Für solche nicht öffentlichen Fonds wird in der Regel keine Leistungsbilanz veröffentlicht.

Schwedischer Windpark Bäckhammar - ein KGAL-Fonds ist in den Park investiert. / Foto: Daniel Larsson
Nach Aussage von KGAL liegen ihre institutionellen Erneuerbare-Energien-Fonds ausnahmslos im Plus: von grob ca. 5 bis 6 Prozent Rendite pro Jahr (IRR) bei den vier von 2009 bis 2013 aufgelegten Fonds, die in Portfolios mit Anlagen in Betrieb investierten, bis zu zweistelligen Renditen bei den 2017 und 2020 aufgelegten zwei Fonds, die in Projekte in einer frühen Entwicklungsphase anlegen. Die Laufzeiten der institutionellen Fonds sind noch nicht beendet, sodass es sich hinsichtlich der Renditen um Zwischenstände handelt.
KGAL hat laut Pressemeldung aus dem November 2023 seit 2005 für ihre Kundinnen und Kunden insgesamt 127 Photovoltaikanlagen, Windparks und Wasserkraftwerke im Volumen von rund 3,2 Milliarden Euro in elf europäischen Ländern erworben. Alleine in den letzten fünf Jahren belief sich den Angaben nach das vom KGAL-Team realisierte Transaktionsvolumen auf rund 2 Milliarden Euro (Stand: Mitte Januar 2024). KGAL verfügt nach eigener Aussage über ein erfahrenes Erneuerbare-Energien-Team mit 62 Mitgliedern und zusätzlich über ein Team mit Schwerpunkt auf Wasserstoff. Die von der Fondsinitiatorin vorgelegten Informationen bestätigen, dass das Management-Team des KGAL-Bereiches Erneuerbare Energien über umfangreiche Erfahrungen in dem Bereich verfügt.
Derzeit verwaltet KGAL nach eigenen Angaben im Bereich Erneuerbare Energien für ihre Kundinnen und Kunden ein Vermögen von rund 3,5 Milliarden Euro (Assets under Management, AuM). Dieses verteilt sich gemäß einer KGAL-Aufstellung aus dem Januar 2023 nahezu ausschließlich auf Windkraft- und Photovoltaikprojekte. Das Portfolio, das bereits in Betrieb ist, besteht demnach aus Solaranlagen in Spanien, Italien, Deutschland, Frankreich, Bulgarien und England mit einer Nennleistung von zusammen rund 422 MW und Windkraftanlagen in Deutschland, Frankreich, Polen, Schweden und Finnland mit zusammen 798 MW.
Kapitalstruktur des Fonds
Die Anzahl der ausgegebenen Fondsanteile und damit das Fondsvolumen des KGAL Klimasubstanz ist grundsätzlich nicht beschränkt. Die Anteile können laut Verkaufsprospekt (Stand: 7.11.2023) bei der KVG, der Verwahrstelle oder durch Vermittlung Dritter erworben werden. Die Anzahl der ausgegebenen Fondsanteile ist auch davon abhängig, wie viel Kapital der Fonds in Projekte investieren kann. So wäre es beispielsweise künftig möglich, dass die Anteilsausgabe vorübergehend ausgesetzt wird, wenn für den Fonds zeitweilig keine wirtschaftlich sinnvollen Projekte zu erwerben sind.
Die Projekte des Fonds können teilweise mit Krediten finanziert werden. Die KVG hat gemäß den Allgemeinen Anlagebedingungen sicherzustellen, dass die Summe der auf Ebene der Infrastruktur-Projektgesellschaften, an denen der Fonds mit einer Kapitalmehrheit beteiligt ist, insgesamt aufgenommenen Kredite 50 Prozent der Bruttounternehmenswerte dieser Infrastruktur-Projektgesellschaften nicht übersteigt. Bruttounternehmenswerte sind der jeweilige Unternehmenswert der Infrastruktur-Projektgesellschaft vor Abzug von erhaltenen Dritt- und Gesellschafterdarlehen. Die Grenze von 50 Prozent darf laut Prospekt in den ersten vier Jahren nach Fondsauflegung überschritten werden. Darüber hinaus darf die KVG auf Rechnung des Fonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 Prozent des Fondsvermögens aufnehmen, wenn die Kreditbedingungen marktüblich sind und die Verwahrstelle der Kreditaufnahme zustimmt. Die KVG kann im Rahmen der Verwaltung des Sondervermögens Derivate einsetzen.
Anteilsklassen
Die Fondsanteile können gemäß den Allgemeinen Anlagebedingungen verschiedene Ausgestaltungsmerkmale haben, insbesondere hinsichtlich des Ausgabeaufschlages, des Rücknahmeabschlages, der Währung des Anteilwertes, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme oder einer Kombination dieser Merkmale. Anteile mit gleichen Ausgestaltungsmerkmalen bilden eine Anteilklasse.
Der Fonds hat laut Prospekt die Anteilklassen R (Privatanleger), I (Institutionelle Anleger) und VV (Vermögensverwaltung). Der Erstausgabepreis für die Fondsanteile beträgt 50 Euro. Laut Prospekt beträgt bei den Anteilklassen R und VV derzeit der Ausgabeaufschlag (Agio) 5 Prozent. Nach Angaben der Fondsinitiatorin sind im Rahmen von Wertpapiersparplänen Anteilserwerbe (zu Bruchteilen) bereits ab 25 Euro möglich.
Kosten
- Verwaltungsvergütung für KVG (pro Jahr): bis zu 1,45 Prozent (Anteilklasse R), bis zu 0,83 Prozent (I), bis zu 1,13 Prozent (VV)
- Verwaltung der Infrastruktur-Projektgesellschaften inkl. Transaktionsberatung (pro Jahr): bis zu 0,65 Prozent (durch die KVG-Verwaltungsvergütung abgedeckt)
- Vertriebsprovision (pro Jahr): bis zu 0,62 Prozent (durch die KVG-Verwaltungsvergütung abgedeckt)
- Verwahrstelle (pro Jahr): bis zu 0,1 Prozent
Die Prozentzahlen beziehen sich auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird. Der Nettoinventarwert (Net Asset Value, NAV) ergibt sich aus dem ermittelten Wert der Vermögenswerte des Fonds abzüglich der bestehenden Verbindlichkeiten. Auf Fondsebene fallen weitere laufende Kosten (beispielsweise für Rechts- und Steuerberatung) an, die laut Prospekt schätzungsweise insgesamt zwischen 0,5 und 1,0 Prozent des Wertes des Sondervermögens pro Jahr betragen werden. Bei den Infrastruktur-Projektgesellschaften fallen in der Regel unter anderem Kosten für Betriebsführung, Pacht, Wartung und Reparaturen an.
Werden für den Fonds Anteile an Infrastruktur-Projektgesellschaften erworben oder veräußert bzw. direkt oder indirekt Infrastrukturanlagen erworben, veräußert, erweitert oder wesentlich umgebaut, kann die KVG laut Prospekt jeweils eine einmalige Vergütung von bis zu 2,0 Prozent des Kaufpreises bzw. der Erwerbs- oder Herstellungskosten beanspruchen. Bei von der KVG für den Fonds durchgeführten Projektentwicklungen kann eine Vergütung von bis zu 2,5 Prozent der Erwerbs- oder Herstellungskosten erhoben werden. In Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen können für den Fonds weitere Transaktionskosten entstehen, die laut Prospekt voraussichtlich 15 Prozent des jeweiligen Transaktionspreises nicht übersteigen. Dieser nach Einschätzung von ECOreporter sehr hohe Prozentsatz ist nach Aussage der Fondsinitiatorin im Prospekt enthalten, da die KVG aus rechtlichen Gründen eine sehr vorsichtige Vorgehensweise für Kostenausweise vorgegeben habe. KGAL geht nach eigenen Angaben davon aus, dass sie nur Transaktionskosten im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich haben werden.
Laufzeit

Der KGAL Klimasubstanz will hauptsächlich in Wind- und Solarparks anlegen. / Foto: Flavio Massari
Der offene Fonds wurde für eine unbestimmte Laufzeit aufgelegt. Rückgaben von Fondsanteilen sind erst nach Ablauf einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten und unter Einhaltung einer Rückgabefrist von 12 Monaten vor dem jeweiligen Rücknahmetermin möglich. Rücknahmetermine sind laut Prospekt der 31. Januar und der 31. Juli eines jeden Jahres. Der KVG bleibt es jedoch laut Prospekt vorbehalten, die Rücknahme der Fondsanteile auszusetzen, wenn beispielsweise Liquiditätsengpässe beim Fonds vorliegen.
Zur Errechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises der Anteile wird der Nettoinventarwert ermittelt und durch die Zahl der umlaufenden Anteile geteilt (Anteilwert). Schwankungen der Anteilwerte entstehen laut Prospekt unter anderem durch Zinsänderungen, Änderungen der Liquidität, Amortisation und/oder Änderungen wesentlicher Bewertungsannahmen.
Die Anlegerinnen und Anleger werden durch den Erwerb der Fondsanteile Treugeberinnen und Treugeber und haben schuldrechtliche Ansprüche gegen die KVG. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Die Anteile des Fonds sind nicht zum amtlichen Handel an Börsen zugelassen. Es kann jedoch laut Prospekt nicht ausgeschlossen werden, dass die Anteile ohne Zustimmung der KVG an Börsen oder an anderen Märkten gehandelt werden.
Das bislang für den Fonds platzierte Volumen beträgt nach Angaben der KVG rund 1 Million Euro (Stand: 2.2.2024). Der KVG steht das Recht zu, die Verwaltung des Sondervermögens mit einer Frist von mindestens sechs Monaten zu kündigen. Sie behält sich eine Kündigung laut Prospekt insbesondere dann vor, wenn das Fondsvermögen nach Ablauf von vier Jahren seit seiner Bildung einen Nettoinventarwert von 300 Millionen Euro unterschreitet oder wenn der Investitionsberater KGAL Investment Management GmbH & Co. KG nicht mehr zur Verfügung steht und kein anderes Investitionsberatungsunternehmen eine Fortführung der Anlagestrategie gewährleisten kann.
Ausschüttungen
Die drei Anteilklassen sind laut Prospekt ausschüttende Anteilklassen. Allerdings wird den Angaben nach je Anteilklasse gesondert über die Ausschüttungshöhe entschieden, wodurch sich Abweichungen bei der Ausschüttungshöhe ergeben können. Das Geschäftsjahr des Fonds beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Die erste Abrechnungsperiode endet erst am zweiten 31. Juli, der der Auflegung folgt, also am 31. Juli 2025.
Die KVG schüttet gemäß den Besonderen Anlagebedingungen grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Erträge aus den Beteiligungen und dem sonstigen Vermögen aus. Darüber hinaus kann die KVG unterjährig zum 31. Januar eine Zwischenausschüttung vornehmen. Von den ermittelten Erträgen müssen laut Prospekt Beträge, die für künftige Instandsetzungen erforderlich sind, einbehalten werden. Im Interesse der Substanzerhaltung können Erträge zur Wiederanlage im Sondervermögen bestimmt werden. Es müssen gemäß den Anlagebedingungen jedoch mindestens 50 Prozent der ordentlichen Erträge des Fonds ausgeschüttet werden, soweit sie nicht für künftige Instandsetzungen erforderlich sind.
Das von KGAL kommunizierte Renditeziel für den Fonds KGAL Klimasubstanz beträgt 4,0 bis 5,5 Prozent pro Jahr (nach BVI-Methode). Diese Methode wurde vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. entwickelt, um die Wertentwicklung von Investmentfonds zu berechnen. Bei der Methode werden Ausschüttungen rechnerisch umgehend in neue Fondsanteile investiert und Ausgabeaufschläge nicht berücksichtigt. Der Ausgabe- und/oder Rückgabeaufschlag kann insbesondere bei kurzer Anlagedauer die Wertentwicklung reduzieren oder sogar ganz aufzehren.
Im Basisinformationsblatt (BIB, Datum: 25.10.2023) für die Anteilklasse R (Privatanleger) werden Performance-Szenarien für eine Haltedauer der Fondsanteile von fünf Jahren dargestellt. Das Stressszenario (jährliche Durchschnittsrendite von minus 11,6 Prozent) zeigt demnach eine mögliche Entwicklung unter extremen Marktbedingungen. Die weiteren dargestellten Szenarien veranschaulichen die Entwicklung eines Anlagen-Portfolios, das dem vom Klimasubstanz-Fonds geplanten Portfolio ähnelt, in den letzten zehn Jahren. Das pessimistische Szenario (jährliche Durchschnittsrendite von 0,88 Prozent) ergab sich laut BIB bei einer Anlage zwischen Dezember 2021 und Juli 2023. Das mittlere Szenario (jährliche Durchschnittsrendite von 6,17 Prozent) resultierte aus einer Anlage zwischen März 2016 und März 2021. Das optimistische Szenario (jährliche Durchschnittsrendite von 11,98 Prozent) ergab sich bei einer Anlage zwischen August 2013 und August 2018. Es ist möglich, dass sich die Märkte künftig ganz anders entwickeln.
Die Renditeentwicklung des Fonds KGAL Klimasubstanz ist insbesondere auch von seinen Investitionen abhängig. Als Anlageziel werden laut Factsheet regelmäßige Erträge aufgrund der Ergebnisbeteiligung an Infrastruktur-Projektgesellschaften, gegebenenfalls aufgrund zufließender Mieten aus Immobilien, sowie Zinsen und Dividenden aufgrund der Anlage in Wertpapiere angestrebt. Es soll ein möglichst kontinuierlicher Wertzuwachs erzielt werden.
Investitionen
Der Fonds fokussiert sich nach Aussage der Fondsinitiatorin klar auf Erneuerbare-Energien-Infrastruktur. KGAL strebt nach eigenen Angaben an, 80 Prozent des Fondsvermögens in entsprechende Projektgesellschaften zu investieren, vor allem solche, die Windkraft- oder Photovoltaikanlagen errichten oder betreiben.
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) beinhaltet Vorschriften für Infrastruktur-Sondervermögen. Dazu zählen hinsichtlich des angelegten Wertes des Sondervermögens unter anderem: höchstens 80 Prozent Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften, nicht mehr als 10 Prozent in einer einzigen Infrastruktur-Projektgesellschaft, nicht mehr als 30 Prozent in Immobilien und Rechten, nicht mehr als 20 Prozent in Wertpapieren. Zudem sieht das KAGB vor, dass die Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften, Immobilien und Nießbrauchrechten an Grundstücken mindestens 60 Prozent des Wertes des Infrastruktur-Sondervermögens ausmachen.
KGAL beabsichtigt nach eigener Aussage derzeit nicht, dass der Fonds als Investitionsziel Immobilien hat. Es wäre aber nach Angaben der Fondsinitiatorin beispielsweise möglich, dass sich Batteriespeicher in Immobilien befinden werden. Grundsätzlich ist es nach Einschätzung von KGAL aufgrund der unbegrenzten Laufzeit des Fonds wichtig, dass er die gesetzlich mögliche Flexibilität für Immobilien-Investments hat, falls zu einem späteren Zeitpunkt die Beimischung von Immobilien beispielsweise im Verhältnis zu einer Wertpapieranlage sinnvoller sein sollte. Der Fonds kann laut Prospekt sowohl in Immobilien im Inland als auch im Ausland (vorwiegend in Europa) investieren.

Bauarbeiten im KGAL-Windpark Bäckhammar. Die Firmengruppe investiert seit 2003 in Erneuerbare Energien. / Foto: Daniel Larsson
Abzüglich des geplanten Infrastruktur-Anteils von 80 Prozent und der Mindestliquidität von 10 Prozent verbleibt ein Anteil von 10 Prozent. Diesen beabsichtigt KGAL spätestens zu Beginn des fünften Fondsjahres in ein ESG-konformes Wertpapierdepot zu investieren. Laut Prospekt ist hierbei beabsichtigt, auf Basis des MSCI World Index ein globales Wertpapier-Portfolio zusammenzustellen, das die Energiewende fördert.
In den ersten vier Jahren nach der Auflegung des Fonds können laut Prospekt mehrere Anlagegrenzen überschritten werden. Dazu zählt beispielsweise die in den Allgemeinen Anlagebedingungen vorgesehene Höchstliquidität von bis zu 40 Prozent. In den ersten vier Jahren soll laut Prospekt mittelbar schwerpunktmäßig in Infrastrukturanlagen investiert werden, die bereits in Betrieb sind oder bei denen die Risiken bis zu einer dauerhaften Inbetriebnahme überwiegend nicht von dem Fonds getragen werden. Diese Infrastruktur-Projektgesellschaften sollen sich vor allem in Kernländern der EU (insbesondere Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und Schweden) befinden und mit einer geplanten langfristigen Haltedauer erworben werden. Zur Diversifizierung dieses anfänglichen Portfolios kann laut Prospekt vereinzelt auch in anderen Ländern investiert werden oder in andere Technologien bzw. Geschäftsbereiche oder in Infrastrukturanlagen, die Entwicklungskostenrisiken beinhalten. Die geplante Haltedauer kann bei solchen Investitionen auch mittel- oder kurzfristig sein. Derzeit hat der Fonds nach Angaben der Fondsinitiatorin noch keine Anteile an Infrastruktur-Projektgesellschaften erworben (Stand: 6.2.2024).
Gemäß den im Prospekt enthaltenen Besondere Anlagebedingungen muss eine Infrastruktur-Projektgesellschaft des Fonds nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung mindestens eines der folgenden wesentlichen Merkmale im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit und den Erwerb von Vermögensgegenständen aufweisen: Erneuerbare Energien (Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen, insbesondere aus Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft und Geothermie), nachhaltiger Wasserstoff, sonstige Technologien (beispielsweise Power-to-Heat), zugehörige Infrastrukturen, sonstige Aktivitäten zur Entwicklung der genannten Geschäftsfelder, Erwerb von Anteilen an einer anderen Infrastruktur-Projektgesellschaft.
Projektezugang der Fondsinitiatorin
KGAL hat nach eigenen Angaben Joint-Ventures und Kooperationen unter anderem mit den Projektentwicklern GP Joule (Deutschland), Pfalzsolar (Deutschland), Baltex Progetti (Italien), Lasuno (Polen) und Premier ESPF Renovables (Spanien). Je nach Ausgestaltung der Zusammenarbeit beteiligt sich die KGAL am Entwickler selbst und/oder an seiner Plattform/Pipeline, bzw. es wird eine Pipeline gemeinsam entwickelt. Das Gesamtpotenzial aus diesen Kooperationen liegt laut KGAL aktuell bei mehr als 2.000 MW in den Bereichen Wind und Photovoltaik (Stand: 16.1.2024).
Gemäß einer Aufstellung von KGAL aus dem Januar 2023 beträgt die Entwicklungspipeline über 2.500 MW. Diese verteilt sich den Angaben nach auf Solarprojekte mit zusammen 1.900 MW in Spanien, Italien, Portugal, Deutschland, Frankreich und Griechenland sowie Windkraftprojekte mit zusammen 600 MW in Polen, Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien.
2017 und 2020 hat KGAL für institutionelle Anlegerinnen und Anleger zwei Fonds für Projektentwicklungen im Bereich Solar und Wind aufgelegt. Investitionsländer dieser Fonds sind laut KGAL-Übersicht Deutschland, Italien, Spanien, Österreich, Schweden, Finnland, Portugal, England und Griechenland. 2023 folgte ein KGAL-Fonds im Bereich grüner Wasserstoff und Energiespeicherung.
Es ist möglich, dass der Fonds KGAL Klimasubstanz in Projekte bzw. Projektentwicklungen investiert, die in Zusammenhang mit den Kooperationen, Projektpipelines und institutionellen Entwickler-Fonds der KGAL stehen. Der Fonds Klimasubstanz kann laut Prospekt in Infrastruktur-Projektgesellschaften in Europa, außerhalb der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in Nordamerika, Australien und Ozeanien, Latein- und Südamerika sowie Afrika investieren, will zunächst aber schwerpunktmäßig in Europa (insbesondere innerhalb von EU/EWR) anlegen.
Ökologische Wirkung
Gemäß den Besonderen Anlagebedingungen sind – bezogen auf den Wert – bei mindestens 75 Prozent der Investitionen für den Fonds Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Auswahl und der Verwaltung der Vermögensgegenstände von entscheidender Bedeutung. Bei der Auswahl und Verwaltung von Infrastruktur-Projektgesellschaften wird das Ziel verfolgt, durch den Einsatz von regenerativen Energiequellen die Verwendung von fossilen Energieträgern zu vermeiden und so zur Dekarbonisierung des europäischen Energiemixes beizutragen.
Der Fonds wird gemäß dem Prospektanhang „Vorvertragliche Informationen“ zu mindestens 60 Prozent in Infrastruktur-Projektgesellschaften investieren, die gemäß ihrer Tätigkeit als nachhaltig im Sinne von Art. 2 Nr. 17 der EU-Offenlegungsverordnung anerkannt sind. Gemäß Prospektanhang sind auf Basis der Ausschlusskriterien des Fonds Investitionen in Geschäftstätigkeiten mit fossilen Energieträgern oder geächteten Waffen nicht möglich. Investitionen des Fonds stehen derzeit noch nicht fest, sodass Aussagen zur ökologischen Wirkung von konkreten Projekten des Fonds noch nicht möglich sind.
Risiko
Der Fonds kann sich an Infrastruktur-Projektgesellschaften beteiligen, deren Infrastrukturanlagen die Baureife noch nicht erlangt haben und/oder noch nicht errichtet sind. In den Fällen kann der Fonds mittelbar Projektentwicklungs- und Baurisiken mittragen. Insbesondere in frühen Projektentwicklungsphasen kann ein hohes Risiko bestehen, dass Projekte sich deutlich verzögern oder scheitern. Aber auch in späteren Entwicklungsphasen, in denen in der Regel bereits höhere Kosten angefallen sind, können Projekte noch scheitern. Es ist auch möglich, dass bereits entwickelte Projekte nicht mehr wirtschaftlich realisiert werden können, weil zwischenzeitlich die Bau- und Finanzierungskosten (hohes Zinsniveau) gestiegen sind und/oder der Strommarktpreis gesunken ist. Bei möglichen Investitionen in Märkte (z.B. außerhalb der EU) und Technologien (z.B. grüner Wasserstoff, Energiespeicher), die im Vergleich zur Wind- und Solarkraft in Europa noch vergleichsweise neu und wenig etabliert sind, können erhöhte Risiken bestehen.
In der Betriebsphase von Wind- und Solaranlagen besteht das Risiko, dass die Windmenge und/oder die Sonnenstunden geringer sind als erwartet und in der Folge die Stromerträge unter der Prognose liegen. Zudem könnte beispielsweise der Wartungsaufwand höher sein als geplant, gesetzliche Einspeisevergütungen rückwirkend gekürzt werden oder Vertragspartner ausfallen.
Falls Investitionen außerhalb des Euroraums erfolgen, können Währungsrisiken entstehen. Laut Prospekt dürfen – gemessen am Wert – nur 30 Prozent der Vermögensgegenstände des Fonds einem Währungsrisiko unterliegen. Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften, an denen der Fonds keine Kapitalmehrheit hat, dürfen laut Prospekt 30 Prozent des Fondsvermögens nicht übersteigen.
Die Investitionsberatungsgesellschaft KGAL Investment Management GmbH & Co. KG ist laut Prospekt nicht grundsätzlich daran gehindert, im Rahmen ihrer Investitionsberatung für den Fonds KGAL Klimasubstanz auch von ihr selbst für eigene Rechnung oder für Rechnung von Dritten (z.B. anderen Investmentvermögen) gehaltene Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften oder Infrastrukturanlagen für den Fonds zum Erwerb zu empfehlen. In den Fällen besteht ein Potential für Interessenkonflikte.
Es besteht das Risiko, dass die Fondsanteile an Wert verlieren, wenn beispielsweise mehrere Infrastruktur-Projektgesellschaften an Wert einbüßen sollten. Mögliche Gründe hierfür sind beispielsweise: Verschlechterung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Investitionsländern, Naturkatastrophen, fehlerhafte Einschätzung von Projekten durch den Investitionsberater und/oder unabhängige Bewerter. Es besteht das Risiko, dass die Platzierung des Fondskapitals schleppend verläuft und in der Folge weniger Projekte für den Fonds erworben werden und die Risikostreuung geringer ausfällt als geplant.
Die KVG behält sich eine Kündigung insbesondere dann vor, wenn das Fondsvermögen nach Ablauf von vier Jahren einen Nettoinventarwert von 300 Millionen Euro unterschreitet. Bei einer Auflösung des Fonds kann ein erhöhtes Risiko für einen Wertverlust bestehen. Da für Fondsanteile die Rückgabefrist mindestens zwölf Monate beträgt, besteht für die Anlegerin oder den Anleger das Risiko, dass ihr Rücknahmepreis geringer ist als zum Zeitpunkt ihrer Rückgabeerklärung erwartet. Grundsätzlich gilt laut Prospekt: Veräußern Anlegerinnen und Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem der Verkehrswert bzw. Marktwert der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt des Anteilerwerbs gefallen ist, so erhalten sie das von ihnen in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück.
Stärken
- Sehr erfahrene und etablierte KGAL-Gruppe
- Breite Streuung der Investitionen über zahlreiche Projekte, Energiearten und Länder geplant
- Umfangreiche KGAL-Projektpipeline und Marktzugang durch Kooperationen
- Etablierte KVG mit umfangreicher Erfahrung
Schwächen
- Investitionen stehen noch nicht fest
- Bau- und Projektentwicklungsrisiken möglich
Chancen
- Zielmarkt Erneuerbare Energien mit Wachstumspotenzial
- Höhere Erträge bei den Projekten als kalkuliert
- Teilweise Investitionen in neue Märkte und Technologien
Risiken
- Geringere Projekterträge als erwartet
- Teilweise Investitionen in neue Märkte und Technologien
- Platzierungsrisiko
Fazit:
Finanziell
Auf Basis der sehr weit gefassten Anlagebedingungen ist noch nicht konkret einzuschätzen, wie das künftige Anlagen-Portfolio des Fonds KGAL Klimasubstanz aussehen wird. Aufgrund der unbegrenzten Fondslaufzeit sind die Anlagegrenzen aber plausibel, da der Fonds so gegebenenfalls die Investitionsstrategie an veränderte Rahmenbedingungen anpassen kann. Das einzuwerbende Fondskapital soll zunächst hauptsächlich in Windkraft- und Photovoltaikanlagen in Europa investiert werden. In diesen Bereichen verfügt die KGAL-Gruppe über umfassende Erfahrungen und einen Marktzugang, der zahlreiche Investitionschancen für den Fonds bieten könnte. Das Renditeziel für den ausschüttenden Fonds beträgt 4,0 bis 5,5 Prozent pro Jahr. Die künftige Renditeentwicklung ist insbesondere von Investitionen des Fonds abhängig sowie von der Entwicklung der Rahmenbedingungen (z. B. Zinsniveau, Strompreise, Baukosten).
Nachhaltigkeit
Der Fonds soll zu 60 bis 80 Prozent in nachhaltige Infrastruktur-Projektgesellschaften mit Schwerpunkt Wind- und Solarkraft investieren. Die Nachhaltigkeit von konkreten Projekten des Fonds kann noch nicht beurteilt werden, da derzeit noch keine Investitionen feststehen.
ECOreporter-Empfehlung
Für Privatanlegerinnen und Privatanleger bietet der Fonds die Möglichkeit, sich bereits mit kleinen Beträgen an einem potenziell breit gestreuten und nachhaltigen Energieanlagen-Portfolio zu beteiligen. Es kann ratsam sein, vor einer Beteiligung abzuwarten, ob der Fonds ausreichend Kapital einwerben und ein aussichtsreiches Grundportfolio aufbauen kann.
Basisdaten
Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und Treuhänderin: Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Fonds: KGAL klimaSUBSTANZ
Produktart: Infrastruktur-Sondervermögen gemäß § 260a ff des KAGB
Investitionsberatungsgesellschaft: KGAL Investment Management GmbH & Co. KG, Grünwald
Verwahrstelle: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main
Liquiditäts-Management-Gesellschaft: Universal-Luxemburg S.A. Niederlassung Frankfurt
Beteiligungsform: Treugeberin und Treugeber
Mindestzeichnungssumme: ab 50 Euro
Agio: bis zu 5 Prozent
Laufzeit: unbestimmte Dauer
Einkunftsart: konzeptionsgemäß Einkünfte aus Kapitalvermögen
ISIN: Anteilklasse R (Privatanleger) DE000A3ERMC9; Anteilklasse I (Institutionelle Anleger) DE000A3ERMD7; Anteilklasse VV (Vermögensverwaltung) DE000A3ERME5
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