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Zukunftsfinanzierungsgesetz – Rückschlag für Fonds und die Energiewende?
Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen beschlossen. Das sogenannte Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Startups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert wird und zugleich Investitionen in Erneuerbare Energien gefördert werden.
Der Finanzausschuss hatte allerdings vor der Verabschiedung des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren noch eine Reihe von Änderungen am Ursprungstext vorgenommen, die auch Investitionsmöglichkeiten beispielsweise in Wind- und Solarprojekte betreffen. Zudem wurde eine deutliche Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage beschlossen.
„Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung sollen der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden. Aktien und börsennotierte Wertpapiere sollen als Kapitalanlage attraktiver werden, um Nachfrageseite (Anreize für Aktien als Kapitalanlage) und Angebotsseite (Erhöhung der Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland) zu stärken“, erläutert die Bundesregierung.
Börsengang erleichtert und Kryptowertpapiere möglich
Unternehmen sollen künftig bereits mit einer Mindestmarktkapitalisierung von einer Million Euro an die Börse gehen dürfen (bisher: 1,25 Millionen Euro). Die Pflicht zu einem Emissionsbegleiter als Mitantragsteller, beispielsweise einer Bank, entfällt.
Zudem sieht das beschlossene Zukunftsfinanzierungsgesetz laut bundestag.de vor, dass Aktienemissionen künftig auch auf Grundlage der Blockchain-Technologie möglich werden sollen. Mit dieser Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Kryptowerte soll Deutschland „zu einem rechtssicheren Standort für diese Zukunftstechnologie“ werden. Konkret sollen Namensaktien künftig sowohl als Zentralregisterwertpapiere als auch als Kryptowertpapiere begeben werden können. Inhaberaktien soll es weiterhin nur als Zentralregisterwertpapiere geben.
Anpassung von Steuerregeln für Investmentfonds
Umsatzsteuerrechtliche Regelungen für Investmentfonds sollen an Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten angeglichen werden. Ziel der Bundesregierung sind dabei „gleiche Wettbewerbsverhältnisse mit dem europäischen Ausland“. Hier kalkulierte sie laut bundestag.de 2024 mit Mindereinnahmen von 120 Millionen Euro, ab 2025 mit jährlich 140 Millionen Euro.
Verdopplung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage
Millionen Deutsche sollen eine bessere staatliche Spar-Förderung bekommen: Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage sollen sich verdoppeln, auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Das sieht die Beschlussempfehlung laut bundestag.de nach einer Änderung im parlamentarischen Verfahren im Finanzausschuss vor. Die Verdoppelung der Arbeitnehmer-Sparzulage kam als Änderungsantrag in den Gesetzentwurf, nachdem sich in der öffentlichen Anhörung mehrere Sachverständige dafür ausgesprochen hatten. Dadurch soll sich der Kreis der Anspruchsberechtigten auf 13,8 Millionen Personen erweitern. Neben der Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage ging es unter anderem auch um die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung bei Startups. Hier sollen auch sogenannte vinkulierte Anteile von der sofortigen Besteuerung ausgenommen werden.
Immobilienfonds dürfen doch noch nicht in Wind- und Solarprojekte investieren
Aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde laut bundestag.de die Möglichkeit für Immobilienfonds, in Grundstücke zu investieren, auf denen sich ausschließlich Erneuerbare-Energien-Anlagen befinden. Ursprünglich sollte „aufsichtsrechtlich ermöglicht werden, auch Grundstücke zu erwerben, auf denen sich ausschließlich Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien befinden“.
Commerz Real und BVI zeigen sich enttäuscht
Laut dem deutschen Fondsverband BVI verschiebt die Regierung die Erfüllung des ursprünglich im Gesetzentwurf formulierten Ziels für Fonds, stärker in Erneuerbare Energien zu investieren, auf das Jahressteuergesetz 2024. Dazu sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, er könne es nicht nachvollziehen, „dass die Koalition die Möglichkeiten für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen auf den letzten Metern aus dem Regierungsentwurf gestrichen hat. Damit vergibt sie die Chance, Fonds stärker an der Finanzierung der Energiewende zu beteiligen. Die Koalitionsfraktionen sollten nun das Jahressteuergesetz 2024 nutzen, um endlich die notwendigen Maßnahmen zu beschließen.“
Die Commerz Real, der Vermögensverwalter für Sachwertinvestments der Commerzbank Gruppe, erklärt in einem Statement: „Wir sind enttäuscht, dass die Chance, die sich aus dieser Erweiterung des Investmentrechts für die Forcierung der Energiewende ergeben hätte, mit dem Gesetz nicht genutzt wurde. So hätten die deutschen offenen Immobilienfonds bei einem derzeit verwalteten Vermögen von rund 130 Milliarden Euro rein rechnerisch mehr als 19 Milliarden Euro in Wind- und Solarparks sowie andere Erneuerbare-Energien-Anlagen investieren können.“
Klimavest-Fonds in der Platzierung
Commerz Real verwaltet neben offenen Immobilienfonds unter anderem auch den Fonds Klimavest. Dieser hat schon über 40 Wind- und Solarprojekte in Europa mit einer Nennleistung von mehr als 1.000 Megawatt gekauft. Eine Zeichnung des ELTIF (European Long Term Investment Fund) ist ab 10.000 Euro plus bis zu 5 Prozent Agio möglich. Welche Stärken und Schwächen hat das Angebot? Wie sind die Renditeaussichten? ECOreporter hat die grüne Geldanlage hier eingehend analysiert.
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04.05.26
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