Umweltverbände kritisieren, dass Forst- und Biomasse-Projekte weiter als nachhaltig gelten dürfen. / Symbolbild: Pixabay

  Nachhaltige Aktien, Erneuerbare Energie

Klage erfolglos: Holzwirtschaft darf als nachhaltig klassifiziert werden

Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat eine Klage mehrerer Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur EU-Taxonomie abgewiesen. Das Gericht entschied, dass Forst- und Biomasse-Projekte im Rahmen der Taxonomie-Definitionen weiterhin als nachhaltig eingestuft werden dürfen.

Die Klage war von der Umweltschutzorganisation Robin Wood angeregt worden, andere NGOs hatten sich ihr angeschlossen. In einer Pressemitteilung kritisierte Robin Wood, "Kahlschlag-Projekte und Biomasse-Energieprojekte" dürften nun "weiterhin als klima- und biodiversitätsfreundliche Investitionen behandelt werden". Die NGOs prüfen, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen werden.

Verband: "Ritterschlag für CO2-Erzeugung"

"Das Gericht hat sich viel Zeit damit gelassen, ein Urteil gegen den nötigen Klima- und Biodiversitätsschutz zu fällen. Unternehmen können sich nun darin bestätigt sehen, einfach weiterzumachen wie bisher, inklusive gigantischer Kahlschläge bis zum Horizont, wo einst wertvolle Naturwälder standen", so Robin Wood in seiner Mitteilung. "Statt einer Waldnutzung, die die Belastbarkeitsgrenzen der Ökosysteme achtet, um unser aller Überleben zu sichern, geht es weiter um den Profit von Einzelnen."

Stattdessen bekomme nun selbst das Verfeuern von Holz und damit die weitere Erzeugung von CO2 "den Ritterschlag". Restholz soll nach Ansicht der Aktivisten "im Wald bleiben, um ihm Nährstoffe, Schatten und Strukturreichtum zu sichern".

Die NGOs hatten argumentiert, dass Forstwirtschafts- und Biomasse-Projekte häufig die CO2-Emissionen erhöhen. Sie als Projekte mit geringen oder keinen CO2-Emissionen einzustufen, sei unvereinbar mit dem Ziel der EU-Taxonomie, nur Projekte zu fördern, die CO2-Emissionen reduzieren oder die CO2-Aufnahme erhöhen.

Das Gericht sah dies anders. Forst- und Biomasse-Projekte dürfen laut der Entscheidung im Rahmen der Taxonomie weiterhin als nachhaltig eingestuft werden. Der anwendbare Rechtsstandard zielt laut den Richtern darauf, "erheblichen Schaden zu vermeiden", nicht messbare Klimavorteile sicherzustellen. Zuvor hatte bereits die EU-Kommission einen Antrag auf Überprüfung der Kriterien für Forstwirtschafts- und Biomasse-Projekte abgelehnt.

Auch in Deutschland bleibt Holzenergie Teil des in dieser Woche beschlossenen Klimaschutzprogramms 2026 der Bundesregierung. Der Fachverband Holzenergie begrüßte die Entscheidung. Im industriellen Bereich könnten "große Herausforderungen bei der Defossilisierung" teils nur durch Holzenergie bewältigt werden.

Konflikt um Bewertung von Holz als Rohstoff

"Holzenergie liefert zuverlässig die notwendigen Temperaturen für Prozesswärme. Elektrische Lösungen sind für viele industrielle Anwendungen derzeit nicht möglich. Diese physikalischen Grenzen müssen auch im Klimaschutzprogramm berücksichtigt werden", so der Fachverband Holzenergie.

Den Konflikt um Forstwirtschaft und Holzenergie gibt es schon länger. Die Industrie argumentiert mit einem geschlossenen CO2-Kreislauf: Bei nachhaltiger Bewirtschaftung werde nur so viel Holz entnommen, wie nachwächst. Umweltverbände argumentieren hingegen, dass bei der Verbrennung von Holz sofort große Mengen Treibhausgas freigesetzt werden. Ein nachwachsender Baum brauche Jahrzehnte, um diese Menge wieder zu binden.

Holzinvestments bleiben ein schwieriges Thema für Anlegerinnen und Anleger – nicht nur wegen der Nachhaltigkeit, sondern weil teils auch undurchsichtige Anbieter am Markt agieren.

Lesen Sie auch unser Dossier Nachhaltige Holzaktien: Grüne Renditen aus gesunden Wäldern.

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